Erfas­sung des „High Natu­re-Value Farm­land-Indi­ka­tors“ im Bereich Laineck

Kar­tie­rung fin­det im Juni statt

Bereich Laineck

Bereich Lain­eck

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Umwelt (LfU) hat den Auf­trag, einen „High Natu­re-Value Farm­land-Indi­ka­tor“ (HNV) zu ermit­teln, des­sen Erfas­sung die Euro­päi­sche Uni­on im Zusam­men­hang mit der Eva­lu­ie­rung der Euro­päi­schen Agrar­po­li­tik vorschreibt.

Der HNV-Indi­ka­tor ist ein Flä­chen­in­di­ka­tor, der nicht ins­ge­samt, son­dern auf Pro­be­flä­chen erfasst wird. Die Wer­te der ein­zel­nen Bun­des­län­der wer­den dann vom Bun­des­amt für Natur­schutz in Bonn zu einem Index-Wert hoch­ge­rech­net. Dazu wur­den vom Sta­ti­sti­schen Bun­des­amt bun­des­weit Pro­be­flä­chen von jeweils einem Qua­drat­ki­lo­me­ter gezo­gen. Eine der zu erfas­sen­den Pro­be­flä­chen für Bay­ern liegt in der Gemar­kung Laineck.

Zur Ermitt­lung des Indi­ka­tors müs­sen „natur­schutz­fach­lich hoch­wer­ti­ge land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­chen“ erfasst wer­den. Hier­zu zäh­len im wesent­li­chen gesetz­lich geschütz­te Bio­to­pe, bio­top­kar­tier­te Flä­chen, Lebens­raum­ty­pen nach der FFH-Richt­li­nie der Euro­päi­schen Uni­on sowie arten­rei­ches Grün­land, das nach einer Kenn­ar­ten­li­ste cha­rak­te­ri­sti­scher Pflan­zen bestimmt wird. Die erho­be­nen Daten wer­den weder für Pla­nun­gen noch für Mit­tei­lun­gen an ande­re Stel­len genutzt. Sie kön­nen auch flä­chen­decken­de Kar­tie­run­gen wie etwa die Baye­ri­sche Bio­top­kar­tie­rung nicht erset­zen. Da der Indi­ka­tor von den Pro­be­flä­chen für ganz Bay­ern hoch­ge­rech­net wird, hat die Erfas­sung ein­zel­ner Flä­chen für die Eigen­tü­mer oder Nut­zer kei­ne wei­te­ren Aus­wir­kun­gen. Zur pflicht­ge­mä­ßen Fort­schrei­bung des Indi­ka­tors sind Wie­der­ho­lungs­durch­gän­ge im Abstand von vier Jah­ren vorgesehen

Die Kar­tie­rung der HNV-Flä­chen wird im Auf­trag des LfU von einem Fach­bü­ro durch­ge­führt. Sie wird vor­aus­sicht­lich bis Ende Juni abgeschlossen.