Leser­brief: Unrecht­mä­ßig in Ver­wah­rung genom­me­ne Fahr­rä­der in Bamberg

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Lei­der war den Medi­en nicht zu ent­neh­men, ob die Stadt­wer­ke Bam­berg sei­tens der zustän­di­gen Behör­den auf die Unrecht­mä­ßig­keit ihres Han­delns hin­ge­wie­sen und zur Lei­stung ent­spre­chen­den Scha­dens­er­sat­zes an die Betrof­fe­nen auf­ge­for­dert wor­den sind. In mei­nem Schrei­ben vom 18. April hat­te ich die ein­schlä­gi­ge Recht­spre­chung ver­deut­licht. Fer­ner hat­te ich aus­ge­führt, daß, soll­ten Fahr­rä­der – was nicht behaup­tet wor­den war – behin­dernd abge­stellt gewe­sen sein, allen­falls die Ord­nungs­be­hör­den hät­ten tätig wer­den dür­fen. Das Ein­zie­hen der außer­halb des Fahr­rad­park­hau­ses abge­stell­ten Fahr­zeu­ge durch die Stadt­wer­ke kam einem unzu­läs­si­gen Akt eigen­mäch­ti­ger Selbst­ju­stiz gleich.

Zur Ver­an­schau­li­chung der Rechts­la­ge erhal­ten Sie anbei Aus­zü­ge aus ergan­ge­nen Urtei­len zum Sach­ver­halt (PDF). Die zitier­ten Pas­sa­gen dürf­ten weit­ge­hend alle für den aktu­el­len Anlaß rele­van­ten Aspek­te umfassen.

Das soge­nann­te „wil­de Fahr­rad­par­ken“ kann rechts­kon­form nur durch ein qua­li­ta­tiv anspre­chen­des Ange­bot (auch kosten­frei­er Stell­plät­ze) aus­rei­chen­der Quan­ti­tät und ent­spre­chen­de Über­zeu­gungs­ar­beit ein­ge­dämmt wer­den. Repres­si­ve Maß­nah­men, wie sie gegen­über moto­ri­sier­tem Indi­vi­du­al­ver­kehr trotz man­cher­orts hoher Ver­kehrs­ge­fähr­dung (weit­räu­mi­ges Bepar­ken schma­ler Geh­we­ge selbst im Umfeld von Kin­der­gär­ten und Grund­schu­len, Falsch­par­ken auf ent­ge­gen der Ein­bahn­rich­tung füh­ren­den Rad­we­gen bspw. in der Lan­gen Stra­ße) unter­blei­ben, sind an die­ser Stel­le sicher kein Mit­tel, die ste­reo­typ behaup­te­te Fahr­rad­freund­lich­keit der Stadt Bam­berg zu bele­gen. Eben­so wenig wer­den sie einer stadt- und umwelt­ver­träg­li­chen Ver­kehrs­mit­tel­wahl för­der­lich sein.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig