Umzug: Die Ren­te zieht nicht auto­ma­tisch mit

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung in Bay­ern informiert

Egal, ob man in eine ande­re Stra­ße oder eine ande­re Stadt zieht ? Rent­ner soll­ten die neue Anschrift recht­zei­tig dem Ren­ten Ser­vice der Deut­schen Post AG mit­tei­len. Dar­auf wei­sen die Regio­nal­trä­ger der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in Bay­ern hin.

Der Ren­ten Ser­vice zahlt die Ren­ten im Auf­trag der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung an die Ren­ten­emp­fän­ger aus. Wur­den die Ren­ten­an­pas­sungs­mit­tei­lun­gen 2011 mit dem Ver­merk ?unbe­kannt ver­zo­gen? an den Ren­ten Ser­vice zurück geschickt, wer­den ab Febru­ar 2012 aus Sicher­heits­grün­den die Zah­lun­gen an die betrof­fe­nen Rent­ner vor­läu­fig ein­ge­stellt. Rent­ner, die im letz­ten Jahr umge­zo­gen sind und fest­stel­len, dass die Ren­te fehlt, soll­ten sich daher umge­hend beim Ren­ten Ser­vice mel­den und die aktu­el­le Anschrift mit­tei­len. Die Ren­te wird dann sofort wie­der ange­wie­sen. For­mu­la­re für die Adress­än­de­rung erhält man bei jeder Post­fi­lia­le oder im Inter­net unter www​.ren​ten​ser​vice​.de.

Vor einem Umzug ins Aus­land soll­te man sich in einem per­sön­li­chen Bera­tungs­ge­spräch über die Aus­wir­kun­gen auf den Ren­ten­be­zug informieren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma gibt es in den Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung oder am kosten­lo­sen Bür­ger­te­le­fon unter 0800 1000 480 88.