Vor­sicht beim Han­tie­ren mit Silvesterknallern!

Die Feu­er­wehr Bay­reuth gibt Tipps, damit der Jah­res­wech­sel unfall­frei über die Büh­ne geht

Nur noch weni­ge Tage bis Sil­ve­ster, dann wer­den die Bay­reu­ther das neue Jahr begrü­ßen. Erfah­rungs­ge­mäß ist die Nacht des Jah­res­wech­sels für die Feu­er­wehr mit ver­mehr­ten Ein­sät­zen ver­bun­den. Immer wie­der führt der all­zu sorg­lo­se Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern zu ernst­haf­ten Ver­let­zun­gen und ver­meid­ba­ren Sach­schä­den. Die Feu­er­wehr gibt daher Tipps, die hel­fen sol­len, dass der Jah­res­wech­sel kei­ne unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen mit sich bringt.

Grund­sätz­lich gilt: Feu­er­werks- und Knall­kör­per nur im Frei­en abbren­nen und dabei unbe­dingt die Gebrauchs­an­wei­sung vor allem bei Rake­ten sorg­fäl­tig beach­ten. Wer mit Feu­er­werks­kör­pern han­tiert, darf sie nie­mals auf Men­schen oder Tie­re rich­ten und soll­te beim Zün­den der Rake­ten auf einen siche­ren Stand der Start­vor­rich­tung ach­ten. Glei­ches gilt natür­lich auch für Häu­ser, offe­ne Fen­ster oder ande­re Öff­nun­gen in geschlos­se­nen Räu­men sowie ste­hen­de oder fah­ren­de Fahr­zeu­ge. Auf einen aus­rei­chen­den Sicher­heits­ab­stand zu leicht brenn­ba­ren Mate­ria­li­en sowie Gebäu­den, wie etwa Schup­pen, Scheu­nen oder Stäl­len soll­te man unbe­dingt eben­falls ach­ten. In der Nähe von Kran­ken­häu­sern oder Alten­hei­men ist das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern übri­gens ganz verboten.

Die Feu­er­wehr emp­fiehlt zudem, Bal­ko­ne und Ter­ras­sen von brenn­ba­ren Gegen­stän­den frei zu räu­men und vor Beginn des Feu­er­werks Fen­ster und Türen zu schlie­ßen. Auf soge­nann­te „Blind­gän­ger“ soll­te man beson­ders ach­ten, des­halb: Nicht mehr in die Hand neh­men oder ver­su­chen, sie noch­mals anzu­zün­den! Zünd­höl­zer und Feu­er­zeu­ge soll­ten an einem für Kin­der unzu­gäng­li­chen Ort auf­be­wahrt werden.

Die Behör­den war­nen vor Bil­lig­pro­duk­ten ohne Zulas­sungs­zei­chen aus Polen und Tsche­chi­en, bei denen es auf­grund einer wesent­lich höhe­ren Spreng­kraft zu Ver­let­zun­gen kom­men kann. Die Feu­er­wehr rät daher, aus­schließ­lich Feu­er­werks­kör­per zu benut­zen, die in Deutsch­land geprüft und zuge­las­sen sind. Beim Kauf soll­te man zur eige­nen Sicher­heit auf die Zulas­sungs­num­mer (BAM-Num­mer) achten.

Und noch ein Tipp: In Fal­le eines Fal­les sofort die Feu­er­wehr, Not­ruf 112, alar­mie­ren, Ruhe bewah­ren, den Brand­raum ver­las­sen, die Türe schlie­ßen und die Feu­er­wehr­män­ner einweisen!