Kon­trol­le endet in der Justizvollzugsanstalt

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Eine Ver­kehrs­kon­trol­le am zwei­ten Weih­nachts­fei­er­tag in Wald­sas­sen ende­te für einen 37-jäh­ri­gen Dro­gen­schmugg­ler aus dem Gemein­de­be­reich War­men­stein­ach jetzt in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt. Auch sein 22-jäh­ri­ger Kom­pa­gnon aus dem Fich­tel­ge­bir­ge muss sich wegen Besitz von Betäu­bungs­mit­teln und einer Dro­gen­fahrt verantworten.

Beam­te der Poli­zei in Wald­as­sen über­prüf­ten am zwei­ten Weih­nachts­fei­er­tag gegen Mit­ter­nacht einen Audi aus dem Land­kreis Bay­reuth. Beim 22-jäh­ri­gen Fah­rer kam sofort der Ver­dacht des Dro­gen­kon­sums auf. Ein posi­ti­ver Dro­gen­test bestä­tig­te die Ein­drücke, so dass eine Blut­ent­nah­me erfor­der­lich war. Weit­aus inten­si­ver muss­ten sich die Kol­le­gen mit dem 37-jäh­ri­gen Bei­fah­rer beschäf­ti­gen. Bei einer Durch­su­chung vor Ort fan­den die Beam­ten in sei­ner Hosen­ta­sche zunächst eine gerin­ge Men­ge Rausch­gift. Unter dem Ein­druck der Kon­trol­le gab der Mann an, zu Hau­se noch eine grö­ße­re Men­ge Dro­gen gebun­kert zu haben. Mit Unter­stüt­zung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Land durch­such­ten Beam­te der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth die Woh­nung des 37-Jäh­ri­gen. In einem Tre­sor ent­deck­ten die Kol­le­gen knapp 25 Gramm Cry­stal Speed und stell­ten es sicher. In sei­ner Ver­neh­mung gab der Mann an, das Rausch­gift Mit­te Dezem­ber in der Tsche­chei erwor­ben und über die Gren­ze geschmug­gelt zu haben. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen hat die Kri­mi­nal­po­li­zei in Bay­reuth übernommen.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging gegen den Beschul­dig­ten am spä­ten Diens­tag­nach­mit­tag Haft­be­fehl wegen uner­laub­ter Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und wei­te­rer Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Da der Beschul­dig­te bereits eine mehr­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fe wegen Ver­stö­ßen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz ver­büßt hat, lagen die Vor­aus­set­zun­gen für die Unter­su­chungs­haft zwei­fels­frei vor. Der Beschul­dig­te befin­det sich in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt. Sein Beglei­ter wur­de nach Abschluß der straf­pro­zes­sua­len Maß­nah­men entlassen.