Kon­takt­ver­bot miss­ach­tet und Poli­zi­sten angegriffen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Ein 24-Jäh­ri­ger sitzt seit Mon­tag in Unter­su­chungs­haft, weil er sich am Sonn­tag­mor­gen trotz Kon­takt­ver­bots sei­ner ehe­ma­li­gen Lebens­ge­fähr­tin wie­der­holt näher­te und die zur Hil­fe geru­fe­nen Poli­zi­sten belei­dig­te und zu schla­gen ver­such­te. Das Amts­ge­richt Bay­reuth erließ auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haftbefehl.

Wie­der­hol­tes aggres­si­ves Ver­hal­ten gegen­über sei­ner ehe­ma­li­gen Lebens­ge­fähr­tin führ­te dazu, dass es dem Bay­reu­ther auf­grund einer einst­wei­li­gen Anord­nung nach dem Gewalt­schutz­ge­setz seit Ende Sep­tem­ber ver­bo­ten ist, sich der Woh­nung der 21-jäh­ri­gen ohne ihrer Zustim­mung in einem Umkreis von 50 Meter zu nähern und sie zu betreten.

Am Sonn­tag­mor­gen hielt er sich nicht an die­ses Ver­bot und betrat gegen 4 Uhr das Wohn­an­we­sen der Frau. Die her­bei­ge­ru­fe­nen Poli­zi­sten tra­fen ihn im Trep­pen­haus an, und erteil­ten ihm einen Platz­ver­weis. Die­ser Auf­for­de­rung kam er zunächst nach, star­te­te aber gegen 9 Uhr den näch­sten Versuch.

Um den Trei­ben ein Ende zu berei­ten, ent­schlos­sen sich die Bay­reu­ther Ord­nungs­hü­ter dazu, den Wie­der­ho­lungs­tä­ter in Gewahr­sam zu neh­men. Dage­gen setz­te er sich zur wehr und ver­such­te nach den ein­ge­setz­ten Beam­ten zu schla­gen. Bei der Fest­nah­me belei­dig­te er die Poli­zi­sten mehr­mals und wehr­te sich mas­siv. Um fest­stel­len zu kön­nen, ob der Mann bei Aus­füh­rung sei­ner Taten unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss stand, ord­ne­te die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth eine Blut­ent­nah­me an.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging am Mon­tag gegen den 23-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen Haft­be­fehl wegen Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung, Wider­stands gegen Voll­streckungs­be­am­te, Ver­sto­ßes gegen das Gewalt­schutz­ge­setz und Sach­be­schä­di­gung. Der Beschul­dig­te stand unter offe­ner Bewäh­rung und hat­te schon eine Jugend­stra­fe wegen gleich­ar­ti­ger Delik­te verbüßt.

Das Gewalt­schutz­ge­setz hilft u.a. Frau­en, sich vor ihren aggres­si­ven Part­nern zu schüt­zen. Durch das Gericht kann neben ande­ren Maß­nah­men ein sogann­tes Nähe­rungs- oder Kon­takt­ver­bot erlas­sen wer­den. Ver­stößt der mit einem der­ar­ti­gen Ver­bot Beleg­te dage­gen, ist dies eine Straftat.