Hal­lo­ween – Ein Brauch, aber kein Freibrief

Symbolbild Polizei

Bald ist es wie­der soweit: In der Nacht zum 1. Novem­ber wird Hal­lo­ween gefei­ert und auch in Ober­fran­kens Städ­ten und Gemein­den heißt es wie­der „Süßes oder Sau­res“. Gei­ster, Hexen & Co. trei­ben ihr Unwe­sen und klin­geln bei den Bewoh­nern, um nach Süßig­kei­ten zu verlangen.

Der Hal­lo­ween-Brauch mit sei­nen Ursprün­gen in Irland hat seit Jah­ren bei uns Ein­zug gehal­ten und fin­det immer mehr Anhän­ger. Vor allem bei den Kin­dern erfreut sich die­ser Brauch mehr und mehr an Beliebt­heit. Lustig gemein­te Strei­che der ver­klei­de­ten Gestal­ten, gehen aber auch ein­mal über das Ziel hin­aus und sind weni­ger amüsant.

Wer kei­ne Süßig­kei­ten her­aus­gibt, wird von den Gei­stern mit einem klei­nen Streich bestraft. Mut­wil­li­ge Sach­be­schä­di­gun­gen, Kör­per­ver­let­zun­gen oder die Weg­nah­me von Süßig­kei­ten haben aber damit nichts zu tun, denn hier­bei han­delt es sich um Straf­ta­ten, die von der ober­frän­ki­schen Poli­zei, auch in der Nacht zum Diens­tag (Hal­lo­ween) kon­se­quent ver­folgt werden.

Die Poli­zei rät den Eltern, ihre Spröss­lin­ge vor über­zo­ge­nen Strei­chen ent­spre­chend zu war­nen und die Gren­zen klar abzu­stecken. Die lusti­ge Nacht soll­te nicht auf einer Poli­zei­wa­che enden.

Für alle Musik­freun­de wird auf das Ver­bot von Tanz­ver­an­stal­tun­gen an Aller­hei­li­gen hin­ge­wie­sen. Dies gilt auch für Hal­lo­ween-Par­tys mit über­lau­ter Musik. Nach Mit­ter­nacht soll­ten die­se been­det sein oder mit ruhi­ger Musik in Zim­mer­laut­stär­ke ausklingen.