Aller­hei­li­gen ist ein „stil­ler Tag“ – auch in Bayreuth

„Aller­hei­li­gen“ am Diens­tag, 1. Novem­ber, gilt nach dem Baye­ri­schen Fei­er­tags­ge­setz als soge­nann­ter „stil­ler Tag“. An die­sen Tagen sind öffent­li­che Unter­hal­tungs­ver­an­stal­tun­gen nur dann erlaubt, wenn ein ent­spre­chend ern­ster Cha­rak­ter gewahrt ist. Ver­bo­ten sind daher nicht nur Tanz­ver­an­stal­tun­gen, son­dern auch der Betrieb von Unter­hal­tungs­un­ter­neh­men wie etwa der einer Spiel­hal­le. Sport­ver­an­stal­tun­gen sind hin­ge­gen erlaubt. Von die­sen Rege­lun­gen kann die Stadt Bay­reuth nur aus wich­ti­gen Grün­den Befrei­un­gen erteilen.