Ach­tung: Gesund­heits­ge­fahr! Stadt Bay­reuth weist auf den rich­ti­gen Umgang mit Asbest hin

Beim Umwelt­amt der Stadt Bay­reuth häu­fen sich in jüng­ster Zeit Hin­wei­se auf unsach­ge­mä­ßen Umgang mit Asbest­pro­duk­ten. Beim Zer­bre­chen, Zer­sä­gen oder bei stark ver­wit­ter­ten Asbe­sterzeug­nis­sen kön­nen Fasern frei wer­den, so dass eine erheb­li­che Gefähr­dung für die Gesund­heit besteht.

Asbest ist eine Sam­mel­be­zeich­nung für eine bestimm­te Grup­pe natür­li­cher sili­ka­ti­scher Mine­ra­le. Typisch für Asbest ist die leich­te Spalt­bar­keit in der Längs­ach­se. Vie­le die­ser Fasern sind so dünn, dass sie im Licht­mi­kro­skop nicht sicht­bar sind. Sie kön­nen ein­ge­at­met wer­den und so zu Gesund­heits­schä­den füh­ren. Obwohl die krebs­er­zeu­gen­de Wir­kung seit lan­gem bekannt ist, wur­de Asbest in vie­len Bau­stof­fen eingesetzt.

In den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten ent­stan­den so vie­le Gara­gen, Neben- und Fabrik­ge­bäu­de, aber auch Wohn­ge­bäu­de mit Dach­ein­deckun­gen und Fas­sa­den­ver­klei­dun­gen aus Wel­las­best­plat­ten und Kunstschiefer.

Lei­der kommt es immer wie­der vor, dass sol­che Dächer oder Ver­klei­dun­gen unsach­ge­mäß saniert oder ent­fernt wer­den. Beim Zer­bre­chen oder Zer­sä­gen besteht die gro­ße Gefahr, Asbest­fa­sern ein­zu­at­men. Des­halb dür­fen Abbruch‑, Sanie­rungs- und Instand­hal­tungs­ar­bei­ten nur durch sach­kun­di­ge Per­so­nen unter beson­de­ren Schutz­vor­keh­run­gen vor­ge­nom­men werden.

Aus­ge­bau­te Asbest­pro­duk­te wie bei­spiels­wei­se Asbest­ze­ment­plat­ten dür­fen nicht wie­der ver­wen­det wer­den. Sie müs­sen auf der Rest­stoff­de­po­nie Hein­ers­grund unter beson­de­ren Vor­keh­run­gen beim Trans­port und bei der Ein­la­ge­rung besei­tigt werden.

Vor­han­de­ne Asbest­ze­ment­dä­cher dür­fen nicht mit ande­ren Dach­ein­deckun­gen über­deckt wer­den. Unbe­schich­te­te Asbest­ze­ment­dä­cher dür­fen auch nicht gerei­nigt und beschich­tet wer­den. Akti­vi­tä­ten, die zu einem Abtrag der Ober­flä­che füh­ren – also Schlei­fen, Boh­ren, Druck­rei­ni­gen oder Abbür­sten – sind eben­falls ver­bo­ten, es sei denn, es han­delt sich um emis­si­ons­ar­me, behörd­li­che oder berufs­ge­nos­sen­schaft­lich aner­kann­te Ver­fah­ren. Dies gilt unein­ge­schränkt auch für den pri­va­ten Bereich.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma Asbest ste­hen die Regie­rung von Ober­fran­ken – Gewer­be­auf­sichts­amt Coburg (Tele­fon 0 95 61/7 41 90), das Amt für Umwelt­schutz der Stadt Bay­reuth (09 21/25 13 85) und der Stadt­bau­hof (09 21/25 18 48) ger­ne zur Ver­fü­gung. Zur Ent­sor­gung auf der Depo­nie Hein­ers­grund gibt die Home­page www​.depo​nie​-hein​ers​grund​.bay​reuth​.de Auskunft.