Land­kreis­über­grei­fen­de Stra­ßen­bau­ar­bei­ten zwi­schen Obern­dorf und Erlas­trut beendet

Die bei­den Staat­li­chen Bau­äm­ter Nürn­berg und Bam­berg haben ihre gemein­sa­me Instand­set­zungs- und Aus­bau­maß­nah­me zwi­schen Obern­dorf (Lkr. Nürn­ber­ger Land) und Erlas­trut (Lkr. Forch­heim) an der Staats­stra­ße 2241 abge­schlos­sen. Bereits seit August 2011 läuft der Ver­kehr wie­der unge­hin­dert auf der neu­en Fahr­bahn, die durch den Ein­satz der Fa. Max Bögl aus Neu­markt auf einer Län­ge von ins­ge­samt rd. 2,1 km erneu­ert wur­de. Obwohl die Lini­en­füh­rung der St 2241 größ­ten­teils unver­än­dert blieb, wur­den 10.000 m³ Boden­ma­te­ri­al bewegt und 6.500 Ton­nen Asphalt ver­baut. Die Befahr­bar­keit der Tras­se wur­de durch stand­fe­ste Ban­ket­te und Sicht­flä­chen­er­wei­te­run­gen verbessert.

Dane­ben wur­de die Stra­ßen­ent­wäs­se­rung opti­miert, ein Links­ab­bie­ger­strei­fen bei Erlas­trut errich­tet, ein klei­nes Brücken­bau­werk bei Obern­dorf erneu­ert. Zahl­rei­che Fahr­bahn­schä­den wur­den besei­tigt. Der Hau­nach-Bach wur­de stra­ßen­be­glei­tend auf einer Län­ge von 250 m rena­tu­riert. Die­se Rena­tu­rie­rungs­maß­nah­men erfolg­ten in enger Abstim­mung mit der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de des Land­krei­ses Nürn­ber­ger Land. Das Ziel war die Umge­stal­tung des Hau­nach-Baches durch einen mäan­dern­den Ver­lauf und die Schaf­fung von Seiten‑, Flach­was­ser- und Rück­stau­räu­men ent­lang des Bach­laufs. Ergänzt wur­den die natur­na­hen Umge­stal­tungs­maß­nah­men durch das Ein­brin­gen von Tot­holz und was­ser­bau­li­chen Gestal­tungs­ele­men­ten, wel­che von Flo­ra und Fau­na ger­ne ange­nom­men und als Lebens­raum genutzt werden.

Knapp 1 Mil­li­on Euro haben den bei­den Bau­äm­ter die Instand­set­zungs- und Ver­stär­kungs­maß­nah­me geko­stet. Etwa die Hälf­te kommt aus Mit­teln des Kon­junk­tur­pa­kets II des Bun­des. Mit Abschluss der Arbei­ten konn­te die St 2241 zwi­schen der Ein­mün­dung der Kreis­stra­ße FO 22 bei Erlas­trut und Schnaitt­ach wie­der ver­kehrs­ge­recht her­ge­rich­tet werden.