Lage­rungs­vor­schrif­ten für Asbest wer­den in Bay­reuth nicht missachtet

Stadt nimmt Stel­lung zum Vor­wurf unsach­ge­mä­ßer Behand­lung von Asbe­st­ab­fäl­len auf Mülldeponie

Die Abla­ge­rung und Behand­lung von Asbe­st­ab­fäl­len auf der von der Stadt Bay­reuth betrie­be­nen Müll­de­po­nie Hein­ers­grund ent­spricht den gesetz­li­chen Vor­ga­ben und wird von den Mit­ar­bei­tern mit der hier­für erfor­der­li­chen Sorg­falt vor­ge­nom­men. Mit die­ser Klar­stel­lung reagiert die Stadt auf den im Arti­kel „Depo­nie macht krank“ des Nord­baye­ri­schen Kurier vom 30. August erho­be­nen Vor­wurf von Anwoh­nern, Lage­rungs­vor­schrif­ten wür­den missachtet.

Wie die Stadt in ihrer Pres­se­mit­tei­lung erläu­tert, wer­den grund­sätz­lich alle rele­van­ten Vor­schrif­ten strikt ein­ge­hal­ten, gewerb­li­che Anlie­fe­run­gen sind nur nach Bestä­ti­gung des Ent­sor­gungs­nach­wei­ses durch den Stadt­bau­hof mög­lich. Der Ent­sor­gungs­nach­weis muss dem Bau­hof min­de­stens eine Woche vor Anlie­fe­rung über­mit­telt wer­den. Bei Anfra­ge bezüg­lich einer Anlie­fe­rung von asbest­hal­ti­gen Abfäl­len wird immer ein ent­spre­chen­des Info­blatt mit aus­ge­ge­ben, das über die erfor­der­li­chen Vor­keh­run­gen infor­miert. Asbest­hal­ti­ge Abfäl­le dür­fen nur in geeig­ne­ten, staub­dich­ten soge­nann­ten „Big Bags“ (Gewe­be­säcke) ange­lie­fert werden.

Pri­vat­per­so­nen, die klei­ne­re unver­pack­te Men­gen anlie­fern, müs­sen die asbest­hal­ti­gen Abfäl­le im Ein­fahrts­be­reich der Depo­nie ver­packen. Hier­zu wer­den von der Depo­nie (gegen Ent­gelt) geeig­ne­te Big Bags, Staub­mas­ken und Schutz­an­zü­ge zur Ver­fü­gung gestellt.

Abge­la­den wer­den die ver­pack­ten Big Bags mit städ­ti­schem Gerät, so dass ver­mie­den wird, dass die Säcke auf­rei­sen. Die Säcke wer­den weder abge­kippt noch von der Lage­flä­che gewor­fen. Ein­ge­la­gert wer­den sie in dem dafür vor­ge­se­he­nen und geneh­mig­ten Bereich der Depo­nie und dort mit geeig­ne­ten Mate­ri­al (z.B. Aus­hub­ma­te­ri­al) abgedeckt.

Durch die­se Vor­ge­hens­wei­se wird ver­hin­dert, dass beim Trans­port zur Depo­nie und beim Ein­la­gern auf der Depo­nie asbest­hal­ti­ge Stäu­be in die Luft gelan­gen können.

Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für geplan­te Ertüch­ti­gung der Depo­nie läuft

Mit Blick auf die aktu­el­le Dis­kus­si­on um die Zukunft der Müll­de­po­nie Hein­ers­grund weist die Stadt in ihrer Pres­se­mit­tei­lung dar­auf hin, dass man sich in einem lau­fen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren befin­det, des­sen Ergeb­nis noch völ­lig offen ist. Herr des Ver­fah­rens, das sich im Anfangs­sta­di­um befin­det, ist die Regie­rung von Ober­fran­ken. Die jetzt arti­ku­lier­ten Beden­ken und Äng­ste der Anwoh­ner nimmt man im Rat­haus ernst und wird sie im Rah­men des wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Ver­fah­rens ent­spre­chend wür­di­gen, bewer­ten und gege­be­nen­falls auch in die von der Regie­rung zu geneh­mi­gen­de Pla­nung ein­flie­ßen las­sen. An der Not­wen­dig­keit, aus­rei­chen­den Depo­nie­raum für den Müll aus Stadt und Land­kreis vor­zu­hal­ten, füh­re aber kein Weg vorbei.

In die­sem Zusam­men­hang unter­streicht die Stadt, dass ihre Plä­ne zur Ertüch­ti­gung der Depo­nie auf noch mehr Sicher­heit und Umwelt­ver­träg­lich­keit abzie­len. 60 Pro­zent der bestehen­den Depo­nie sol­len still­ge­legt, abge­dich­tet und begrünt, die rest­li­che Teil­flä­che eben­falls effek­ti­ver abge­dich­tet und inten­si­ver genutzt wer­den. Damit wer­de der Bau einer neu­en Depo­nie an einem ande­ren Stand­ort ver­mie­den, was ins­be­son­de­re Land­schafts­res­sour­cen schone.