MdL Gud­run Bren­del-Fischer zu Fami­li­en­för­de­rung II: „Kom­pro­miss vorstellbar“

Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Bren­del-Fischer wird anläss­lich des CSU-Par­tei­ta­ges im Okto­ber 2011 einen Antrag ein­brin­gen, der einen Kom­pro­miss für die Betreu­ungs­geld­de­bat­te vor­sieht. Die Vor­sit­zen­de der Arbeits­grup­pe Frau­en in der CSU-Land­tags­frak­ti­on unter­stützt grund­sätz­lich die Absicht, die häus­li­che Erzie­hungs­lei­stung der Eltern zu wür­di­gen, die kei­ne staat­lich geför­der­te Betreu­ungs­ein­rich­tung für ein Kind unter 3 Jah­ren in Anspruch neh­men, schlägt aber ein weit­rei­chen­de­res Modell vor, das die Kom­pe­tenz­stär­kung der Eltern und die För­de­rung früh­kind­li­cher Bil­dung im Auge hat.

Des­halb plä­diert sie für eine Kom­pro­miss­lö­sung, die vor­sieht, im Anschluss an die Eltern­geld­re­ge­lung bis läng­stens zum 2. Geburts­tag des Kin­des ein Betreu­ungs­geld in Höhe von 150 Euro zu zah­len. Danach sol­len Eltern bis zum 3. Geburts­tag ein Gut­ha­ben­kon­to bei aner­kann­ten Fami­li­en­bil­dungs­trä­gern nut­zen kön­nen. Über den Zugang zu ent­spre­chen­den Pro­gramm­an­ge­bo­ten von Kin­der­ta­ges­stät­ten, Fami­li­en­bil­dungs­stät­ten und Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser wür­de Eltern bzw. Allein­er­zie­hen­den Erzie­hungs­ver­ant­wor­tung ver­mit­telt, vor allem auch Hil­fe­stel­lun­gen in Über­for­de­rungs­si­tua­tio­nen. Zudem stün­de die Ent­wick­lung und Bil­dung von Kin­dern im Mit­tel­punkt, was Bren­del-Fischer als not­wen­di­ge und rich­tungs­wei­sen­de Inve­sti­ti­on ansieht.

Die Abge­ord­ne­te mahnt gleich­zei­tig die Bereit­stel­lung bezahl­ba­rer fle­xi­bler Kin­der­be­treu­ung sowie die bes­se­re Koor­di­nie­rung von Fami­li­en- und Berufs­ar­beit an. „Arbeit­ge­ber schöp­fen hier längst nicht alle Mög­lich­kei­ten aus, Vätern oder Müt­tern die Ver­ein­bar­keit zu erleich­tern“, so Bren­del-Fischer, die auch in der öffent­li­chen Ver­wal­tung den Anteil an Tele- und Wohn­ar­beits­plät­zen erhö­hen will.