Ab 1. Sep­tem­ber 2011 kön­nen auch aus­län­di­sche Mit­bür­ger die Vor­tei­le des neu­en Per­so­nal­aus­wei­ses mit dem neu­en elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel (eAT) nutzen.

Zehn Mona­te nach der Ein­füh­rung des neu­en Per­so­nal­aus­wei­ses mit Online-Anwen­dungs­funk­tio­nen erhal­ten ab 1. Sep­tem­ber 2011 auch die aus­län­di­schen Mit­bür­ger mit dem elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel (eAT) die Mög­lich­keit, die neu­en Funk­tio­nen zu nut­zen. Die bis­he­ri­gen Auf­ent­halts­ti­tel, die als Eti­kett in den Rei­se­päs­sen ein­ge­klebt sind, behal­ten jedoch auch nach Ein­füh­rung des eATs ihre Gül­tig­keit, läng­stens bis zum 31. August 2021. Eine Umstel­lung auf den neu­en eAT erfolgt nur bei Ablauf des alten Auf­ent­halts­ti­tels oder bei Neu­aus­stel­lung eines Reisepasses.

Für aus­län­di­sche Mit­bür­ger erge­ben sich durch die Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tels eini­ge Verbesserungen:

  • Der Auf­ent­halts­ti­tel wird nun als geson­der­tes Doku­ment und genau wie der neue Per­so­nal­aus­weis, im prak­ti­schen Scheck­kar­ten­for­mat mit elek­tro­ni­schen Zusatz­funk­tio­nen aus­ge­stellt. Die­se ermög­li­chen es, sich im Inter­net und an Auto­ma­ten sicher und ein­deu­tig auszuweisen.
  • Der elek­tro­ni­sche Auf­ent­halts­ti­tel ist zusätz­lich für die Nut­zung der elek­tro­ni­schen Unter­schrift vor­be­rei­tet. Um die­se zu nut­zen, muss ein Signa­tur­zer­ti­fi­kat bei einem ent­spre­chen­den Anbie­ter erwor­ben und auf den eAT gela­den werden.
  • Eben­falls iden­tisch mit dem neu­en Per­so­nal­aus­weis befin­det sich im Kar­ten­in­ne­ren des eAT ein kon­takt­lo­ser Chip. Auf die­sem Chip sind bio­me­tri­sche Merk­ma­le, wie ein Licht­bild sowie nach Voll­endung des 6. Lebens­jah­res zwei Fin­ger­ab­drücke, Neben­be­stim­mun­gen und die per­sön­li­chen Daten des Inha­bers gespei­chert. Der eAT kann des­halb als elek­tro­ni­scher Iden­ti­täts­nach­weis ein­ge­setzt werden.

Durch einen umfang­rei­chen Test­be­trieb mit dem Soft­ware­her­stel­ler ist der Fach­be­reich Aus­län­der des Land­rats­am­tes Bam­berg für die­se Neue­rung bestens gerü­stet. Jedoch weist das Land­rats­amt dar­auf hin, dass zwi­schen Bean­tra­gung und Aus­hän­di­gung des eAT mit einer pro­duk­ti­ons­be­ding­ten War­te­zeit von ca. vier Wochen zu rech­nen ist, da die Kar­ten aus­schließ­lich von der Bun­des­drucke­rei in Ber­lin her­ge­stellt wer­den. Außer­dem müs­sen wegen der erfor­der­li­chen Spei­che­rung der bio­me­tri­schen Daten künf­tig von jedem Antrag­stel­ler (auch Kin­der und Jugend­li­che ab 6 Jah­ren) zwei Fin­ger­ab­drücke genom­men wer­den. Daher ist bei Bean­tra­gung in allen Fäl­len eine per­sön­li­che Vor­spra­che nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung nötig.

Wei­te­re und mehr­spra­chi­ge Infor­ma­tio­nen zum elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel gibt es auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge www​.bamf​.de/​e​a​u​f​e​n​t​h​a​l​t​s​t​i​tel. Ger­ne kön­nen sich Inter­es­sier­te mit ihren Fra­gen an die Mit­ar­bei­ter des Fach­be­rei­ches Aus­län­der am Land­rats­amt Bam­berg wen­den, Tel.: 0951/85–314.