Erz­bi­schof Dr. Lud­wig Schick zur Ent­schei­dung über die PID im Bundestag

„Natür­lich ist es ver­ständ­lich, dass Ehe­paa­re sich ein gesun­des Kind wün­schen und alles tun wol­len, dass die­ser Wunsch erfüllt wird. Aber es gibt Gren­zen. Die ent­schei­den­de Gren­ze ist die Tötung bzw. das Ster­ben­las­sen eines Men­schen. Das aber ist die erste Kon­se­quenz der PID! Wenn der Test nega­tiv aus­ge­fal­len ist, d. h. ein kran­kes Kind gebo­ren wer­den könn­te, wird der Embryo getö­tet. Das darf nicht sein. Mensch­li­ches Leben ist – um Got­tes wil­len – von Anfang an unan­tast­bar. Und wenn der Test posi­tiv aus­ge­fal­len ist, was geschieht mit den übri­gen Embryonen?

Als eine wei­te­re Kon­se­quenz ergibt sich aus der PID, dass das mensch­li­che Leben in all sei­nen Pha­sen nicht mehr abso­lut geschützt ist. Wenn ein Mensch im Früh­sta­di­um aus­ge­son­dert wer­den darf, war­um nicht in ande­ren Pha­sen des Lebens, bei­spiels­wei­se im Alter?

Und eine drit­te Kon­se­quenz liegt auf der Hand: Wenn ein Mensch im embryo­na­len Sta­di­um getö­tet wer­den darf, weil er behin­dert sein könn­te, wer­den alle Men­schen mit Behin­de­rung stig­ma­ti­siert und es wird die Fra­ge nach ihrem Lebens­recht grund­sätz­lich gestellt.

Wegen die­ser Kon­se­quen­zen muss die PID abge­lehnt werden.

Schließ­lich muss bezüg­lich PID die Fra­ge gestellt wer­den: Soll­te ein Ehe­paar nicht auf ein eige­nes Kind ver­zich­ten, so schmerz­lich das auch sein mag, wenn wegen eines gene­ti­schen Defekts ein kran­kes Kind oder eine Tot- oder Fehl­ge­burt zu befürch­ten ist? Das Recht auf ein Kind kann nicht abso­lut und unbe­grenzt sein.“