MdB Schar­fen­berg kri­ti­siert Koali­ti­ons­ge­zänk: Anlass­lo­se Vor­rats­da­ten­spei­che­rung stellt Bür­ger unter Generalverdacht

Zur Dis­kus­si­on um die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung erklärt die ober­frän­ki­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Eli­sa­beth Schar­fen­berg MdB:

Die von Bun­des­in­nen­mi­ni­ster Fried­rich gera­de­zu obses­siv ver­tre­te­ne For­de­rung nach einer anlass­lo­sen Vor­rats­da­ten­spei­che­rung stellt alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter Gene­ral­ver­dacht und ist dar­um strikt abzu­leh­nen. Zudem ist voll­kom­men unver­ständ­lich, dass der Mini­ster stur auf sei­ner Vor­stel­lung besteht, obwohl das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, das die Bür­ger­rech­te schützt, die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ver­wirft. Fried­rich zeigt sich bera­tungs­re­si­stent und ver­sucht immer noch eine Spei­che­rung hart am Ran­de der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit durch­zu­set­zen. Dabei wäre der Innen­mi­ni­ster gut bera­ten, sich die jüng­sten Äuße­run­gen sei­nes Uni­ons-Kol­le­gen aus Nie­der­sach­sen, Innen­mi­ni­ster Schü­ne­mann, anzuhören.

Schü­ne­mann muss­te ein­räu­men, dass die Auf­klä­rungs­quo­te bei Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit dem Tat­mit­tel Inter­net seit dem Ende der ver­fas­sungs­wid­rig durch­ge­führ­ten Vor­rats­da­ten­spei­che­rung nicht gesun­ken ist. Die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ist also ohne Nut­zen. Gleich­zei­tig birgt sie die Gefahr, die Bür­ger­rech­te gra­vie­rend ein­zu­schrän­ken. Unter dem Vor­wand, mehr Sicher­heit zu schaf­fen, schafft sie im Gegen­teil mehr Unfreiheit.

Die Bun­des­tags­frak­ti­on der Grü­nen hat­te geschlos­sen gegen das Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gestimmt, die seit 1.1.2009 in Kraft ist. Ich bin der Über­zeu­gung, dass die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ein kla­rer Ein­griff in das Grund­recht auf ver­trau­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on ist.