Wei­te­re Sofort­hil­fen für Land­wir­te bei Frost- und Dürreschäden

Der Frei­staat greift den von Frost und Dür­re geschä­dig­ten Land­wir­ten und Wein­bau­ern mit einer Rei­he von Sofort­hil­fen unter die Arme. Zusätz­lich zu den bereits ein­ge­lei­te­ten steu­er­li­chen Maß­nah­men wie Steu­er­stun­dun­gen und Min­de­rung von Vor­aus­zah­lun­gen hat Land­wirt­schafts­mi­ni­ster Hel­mut Brun­ner jetzt Erleich­te­run­gen beim Baye­ri­schen Kul­tur­land­schafts­pro­gramm ange­kün­digt. Die EU-Kom­mis­si­on hat­te zuvor den im Eil­ver­fah­ren bean­trag­ten Maß­nah­men zugestimmt.

Laut Brun­ner wird das bei der „Grün­land­ex­ten­si­vie­rung“ gel­ten­de Ver­bot von Mine­ral­dün­ger bei beson­ders betrof­fe­nen Betrie­ben ab sofort für den Rest des Jah­res aus­ge­setzt. Damit kön­nen die ent­spre­chen­den Flä­chen – unter Ver­zicht auf die För­de­rung für 2011 – gedüngt wer­den, um die gerin­gen Erträ­ge des ersten Schnit­tes zumin­dest teil­wei­se aus­zu­glei­chen. Um Eng­päs­se in der Fut­ter­ver­sor­gung zu ver­mei­den, dür­fen zudem Getrei­de­be­stän­de sowie der Auf­wuchs von frei­wil­lig still­ge­leg­ten Flä­chen für Fut­ter­zwecke ver­wen­det wer­den. Dar­über hin­aus ist bei allen Maß­nah­men des Kul­tur­land­schafts­pro­gramms sowie des Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramms mit einem festen Schnitt­zeit­punkt heu­er eine vor­zei­ti­ge Nut­zung mög­lich – aller­dings eben­falls unter Weg­fall der dies­jäh­ri­gen Prä­mie. Die Lebens­räu­me von Wie­sen­brü­tern sind von die­ser Son­der­re­ge­lung ausgenommen.

Vor­aus­set­zung für alle Aus­nah­me­re­ge­lun­gen ist die Aner­ken­nung höhe­rer Gewalt für jeden ein­zel­nen Betrieb. Das Mini­ste­ri­um rät daher allen betrof­fe­nen Land­wir­ten, sich mög­lichst rasch mit dem zustän­di­gen Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten in Ver­bin­dung zu setzen.

Über die Sofort­hil­fen hin­aus hat sich der Mini­ster bereits beim Bund dafür ein­ge­setzt, eine vor­zei­ti­ge Aus­zah­lung der dies­jäh­ri­gen Betriebs­prä­mie bereits zum 1. Dezem­ber zu ermöglichen.