Die Poli­zei infor­miert: „Blaue“ Nar­ren sind out!

Mit einer feucht­fröh­li­chen Stim­mung heizt der­zeit die fünf­te Jah­res­zeit den ober­frän­ki­schen Kar­ne­va­li­sten tüch­tig ein. Bei den zahl­rei­chen Faschings­ver­an­stal­tun­gen kommt es des­halb nicht sel­ten zu einem erhöh­ten Alko­hol­kon­sum. Trotz­dem set­zen sich ver­ant­wor­tungs­lo­se Nar­ren lei­der immer wie­der betrun­ken hin­ters Steu­er. Die anfäng­li­che Par­ty­lau­ne fin­det dann nicht sel­ten ein jähes Ende. „Umso wich­ti­ger ist es, sich bereits vor dem Genuss von Alko­hol, Gedan­ken über einen siche­ren Nach­hau­se­weg zu machen. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei wird des­halb auch in die­sem Jahr ver­stärkt auf Alko­hol- und Dro­gen­kon­trol­len set­zen, um „blaue“ Nar­ren aus dem Ver­kehr zu zie­hen“, so Poli­zei­prä­si­dent Rein­hard Kunkel.

Im ver­gan­ge­nen Jahr ertapp­te die Poli­zei allein zwi­schen Jah­res­be­ginn und Faschings­diens­tag quer durch den Regie­rungs­be­zirk rund 250 fahr­un­tüch­ti­ge Faschings­be­gei­ster­te, die sich betrun­ken hin­ter das Steu­er setz­ten. Obgleich die Faschings­nar­ren in der fünf­ten Jah­res­zeit das Regi­ment über­nom­men haben, müs­sen alle ertapp­ten Fah­rer mit einer Anzei­ge rech­nen. Die­se ver­ant­wor­tungs­lo­sen Nar­ren gefähr­den durch ihr Ver­hal­ten nicht nur sich selbst, son­dern viel­mehr auch unschul­di­ge Bürger.

Ver­kehrs­sün­der müs­sen büßen

Neben einem Fahr­ver­bot von min­de­stens einem Monat und meh­re­ren Punk­ten auf dem Flens­bur­ger Punk­te­kon­to, dro­hen den Alko­hol- und Dro­gen­sün­dern emp­find­li­che Geld­stra­fen, die nicht sel­ten ein Monats­ein­kom­men über­stei­gen. Durch den Ver­lust des Füh­rer­schei­nes kom­men häu­fig noch beruf­li­che Kon­se­quen­zen hinzu.

Der Buß­geld­ka­ta­log sieht bereits bei 0,5 Pro­mil­le Alko­hol oder einem nach­weis­ba­ren Dro­gen­kon­sum eine Geld­bu­ße von wenig­stens 500 Euro, vier Punk­te in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei und min­de­stens ein Monat Fahr­ver­bot vor. Die Sank­tio­nen ver­dop­peln und ver­drei­fa­chen sich ent­spre­chend, wenn jemand bereits ein- oder mehr­mals von der Poli­zei erwischt wor­den ist. Abge­se­hen davon gilt für Fahr­an­fän­ger ein abso­lu­tes Alkoholverbot.

Noch teu­rer wird es für die­je­ni­gen Ver­kehrs­sün­der, die mit mehr als 0,3 Pro­mil­le oder im Dro­gen­rausch in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wickelt wer­den oder 1,1 und mehr Pro­mil­le Alko­hol intus haben. Die­se Fah­rer müs­sen sich für die began­ge­ne Straf­tat vor Gericht ver­ant­wor­ten, das neben einer Ein­tra­gung in die Ver­kehrs­sün­der­kar­tei eine ent­spre­chen­de Geld­stra­fe und regel­mä­ßig einen neun­mo­na­ti­gen Füh­rer­schein­ent­zug anordnet.

Für die ganz Hart­ge­sot­te­nen schließt sich übri­gens bei 1,6 und mehr Pro­mil­le oder im Wie­der­ho­lungs­fall auto­ma­tisch die medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung (MPU) an. Die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de prüft dann vor einer Wie­der­ertei­lung der Fahr­erlaub­nis erst ein­mal, ob der Betrof­fe­ne über­haupt geeig­net ist, erneut ein Fahr­zeug zu führen.

Trink­ex­zes­se von jun­gen Nar­ren sind uncool

Da der Trend zum exzes­si­ven Trin­ken bei Jugend­li­chen lei­der unge­bro­chen ist, müs­sen ins­be­son­de­re die jun­gen Faschings­nar­ren ler­nen, ver­ant­wor­tungs­voll mit Alko­hol umzu­ge­hen. Es muss wie­der uncool sein, sich bis zur Bewusst­lo­sig­keit zu betrin­ken. Sei­en Sie den jun­gen Men­schen des­halb ein Vor­bild und bewah­ren Sie als Erzie­hungs­be­rech­tig­te ihre Schütz­lin­ge auf die­se Wei­se vor den nega­ti­ven Erfah­run­gen des Alkohols.

Schlaue Faschings­nar­ren fah­ren nüchtern

Damit es nach den wil­den Faschings­ta­gen zwar mög­li­cher­wei­se ein ver­ka­ter­tes, aber hof­fent­lich kein böses Erwa­chen gibt, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Genie­ßen Sie die fünf­te Jah­res­zeit und fei­ern Sie nach Lust und Lau­ne – aber ohne Alko­hol am Steuer!
  • Klä­ren Sie bereits vor einem Genuss von Alko­hol ab, wie Sie wie­der sicher nach Hau­se kom­men, ohne selbst fah­ren zu müssen.
  • Grei­fen Sie auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teu­er erscheint, ist das alle­mal bil­li­ger als der Ver­lust des Führerscheins.
  • Stei­gen Sie zu Ihrer eige­nen Sicher­heit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fah­rer unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht.
  • Unter­schät­zen Sie nicht den Rest­al­ko­hol am näch­sten Mor­gen. Der Kör­per baut durch­schnitt­lich etwa 0,1 Pro­mil­le in der Stun­de ab. Reich­lich Alko­hol­ge­nuss am Vor­tag kann des­halb zur Fol­ge haben, dass Sie auch am näch­sten Mor­gen noch nicht fahr­taug­lich sind.