Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Ober­kon­ners­reu­ther Straße“

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 23. Janu­ar, die Ent­wür­fe für das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Bereich Ober­kon­ners­reu­ther Stra­ße“ und das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Ober­kon­ners­reu­ther Stra­ße“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen samt Fach­gut­ach­ten und umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen kön­nen bis 23. Febru­ar im Neu­en Rat­haus, Öffent­li­che Plan­auf­la­ge (9. OG), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Ein städ­ti­sches Grund­stück in Ober­kon­ners­reuth erschließt zur­zeit eine land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­che sowie die Flä­chen der Feu­er­wehr und der Poli­zei an der Ober­kon­ners­reu­ther Stra­ße. Neben der städ­ti­schen Flä­che ist ein Teil der Acker­flä­che im aktu­el­len Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Bay­reuth als Wohn­bau­flä­che dargestellt.

Das geplan­te Bau­ge­biet führt zu einer städ­te­bau­li­chen Arron­die­rung von bereits vor­han­de­nen lei­stungs­fä­hi­gen Sied­lungs­ein­hei­ten in einem Gebiet mit Nah­ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen und guter Ver­kehrs­an­bin­dung. Die geplan­te Arron­die­rung mit Wohn­bau­flä­chen führt zu einer Stär­kung des teil­wei­se länd­lich gepräg­ten Stadt­teils Ober­kon­ners­reuth. Die land­wirt­schaft­li­che Nut­zung in Ober­kon­ners­reuth wird durch die geplan­te Erwei­te­rung der Sied­lungs­flä­che nicht nega­tiv beein­flusst. Mit der geplan­ten, ange­mes­se­nen Erwei­te­rung der vor­han­de­nen Wohn­bau­flä­chen könn­ten cir­ca 40 neue Bau­grund­stücke erschlos­sen wer­den. Der Bay­reu­ther Stadt­rat hat der Ent­wurfs­pla­nung in sei­ner Sit­zung Ende Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren Schrit­ten beauf­tragt. Der aktu­ell wirk­sa­me Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Bay­reuth ist im Par­al­lel­ver­fah­ren zu ändern.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.