Bam­ber­ger SPD for­dert Ver­bot von Grab­stei­nen aus Kinderarbeit

Ände­rung in der Bam­ber­ger Fried­hofs­sat­zung beantragt

Die SPD-Frak­ti­on bean­tragt eine Ände­rung der Fried­hofs­sat­zung um auch auf dem Bam­ber­ger Fried­hof sicher­zu­stel­len, dass kei­ne Grab­stei­ne aus Kin­der­ar­beit gesetzt werden.

„Wir sind uns alle einig, dass Kin­der­ar­beit ver­hin­dert wer­den muss und wir dar­auf ach­ten müs­sen kei­ne Pro­duk­te aus Kin­der­ar­beit zu kau­fen oder zu ver­wen­den“, so Felix Hol­land, Stadt­rat der SPD. Des­halb stellt die SPD-Frak­ti­on einen Antrag um die Fried­hofs­sat­zung in Bam­berg anzu­pas­sen und Grab­stei­ne aus aus­beu­te­ri­scher Kin­der­ar­beit zu ver­bie­ten. „Wir möch­ten, dass Grab­stei­ne und Grab­stein­fas­sun­gen nur auf­ge­stellt wer­den dür­fen, wenn sie nach­weis­lich ohne schlimm­ste For­men von Kin­der­ar­beit im Sin­ne von Art. 3 des Über­ein­kom­mens Nr. 1982 der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on über das Ver­bot und unver­züg­li­che Maß­nah­men zur Besei­ti­gung der schlimm­sten For­men der Kin­der­ar­beit her­ge­stellt wur­den“, so Klaus Stier­in­ger, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der SPD Stadt­rats­frak­ti­on. Das Baye­ri­sche Bestat­tungs­ge­setzt legt in Art. 9a dar, wel­che Nach­wei­se erbracht wer­den müs­sen um Kin­der­ar­beit bei der Her­stel­lung aus­zu­schlie­ßen. Dies kann zum Bei­spiel durch eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on der Her­kunft der Stei­ne und unab­hän­gi­ge Kon­trol­leu­re vor Ort über­prüft wer­den. „Es ist wich­tig ein Bewusst­sein zu ent­wickeln, wo unse­re Pro­duk­te her­kom­men und unter wel­chen Bedin­gun­gen sie her­ge­stellt wur­den. All­zu oft kau­fen wir Din­ge ohne über die Her­kunft infor­miert zu sein – auch, weil es manch­mal schwie­rig ist, Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Unser Antrag soll ein wei­te­rer Schritt sein Kin­der­ar­beit welt­weit zu ver­hin­dern“, so Holland.