Kuni­gun­den­fest unter dem Mot­to „Ich erschaf­fe das Licht und mache das Dunkel“

Symbolbild Religion

„Barm­her­zig­keit ist eine Lebens­hal­tung aus der kon­kre­te Taten werden“

(bbk) Zum Kuni­gun­den­fest am Sams­tag hat Erz­bi­schof Lud­wig Schick im Jahr der Barm­her­zig­keit „zu einer barm­her­zi­gen Lebens­hal­tung“ auf­ge­ru­fen. Barm­her­zig­keit sei eine Lebens­ein­stel­lung, die dem Leben der Mit­men­schen mehr Wert und Erfül­lung ermög­li­che. Dazu gehö­re, dass die Wahr­heit gesagt und Gerech­tig­keit geübt wer­de. „Wahr­heit und Gerech­tig­keit sind Geschwi­ster der Barm­her­zig­keit.“ Barm­her­zig­keit ermög­li­che den Mit­men­schen mehr Leben durch eine gute Bezie­hung zu Gott und zu den Mit­men­schen. „Leben ist Bezie­hung und ent­fal­tet sich so in Bezie­hun­gen“, so der Erzbischof.

Die Bis­tums­hei­li­ge Kuni­gun­de habe den Men­schen ihrer Zeit Barm­her­zig­keit erwie­sen, indem sie ihnen durch Bil­dung und Kran­ken­für­sor­ge mehr Leben ermög­licht habe. Sie habe auch durch Kir­chen­bau­ten und Klö­ster für eine bes­se­re Bezie­hung ihrer Mit­men­schen zu Gott gesorgt. „Barm­her­zig­keit besteht dar­in, den Mit­men­schen die Fül­le des Lebens zu ermöglichen.“

Wer die Bezie­hun­gen zu Gott oder zu den Mit­men­schen beein­träch­tigt, tra­ge zur Min­de­rung des Lebens bei und ver­hal­te sich unbarm­her­zig. Das habe Kuni­gun­de am eige­nen Leib gespürt. Durch Tratsch, Neid und Eifer­sucht in ihrem Hof­staat sei ihre Bezie­hung zu Hein­rich getrübt wor­den und habe ihr Lebens­glück zer­stö­ren wol­len. „Kuni­gun­de wehr­te sich, stell­te klar und for­der­te ein Got­tes­ur­teil, das die Wahr­heit unter Beweis stel­len soll­te. So wur­den die unbarm­her­zi­gen Nei­der über­führt und ihre Bezie­hung zu Hein­rich erneuert.“

Die wich­tig­ste Vor­aus­set­zung für mensch­li­che Barm­her­zig­keit sei die Bezie­hung zu Jesus Chri­stus, der die Barm­her­zig­keit Got­tes erwei­se, so der Bam­ber­ger Ober­hir­te wei­ter. „Wenn wir die Barm­her­zig­keit Got­tes, die uns die Fül­le des Lebens gibt, erfah­ren, wer­den wir selbst zu barm­her­zi­gen Men­schen und kön­nen zur Ent­fal­tung des Lebens der Mit­men­schen bei­tra­gen. Dann üben wir Barm­her­zig­keit, die immer zuerst denen gel­ten muss, deren Lebens­chan­cen beson­ders gering oder beein­träch­tigt sind, die Armen und die Kran­ken, die Flücht­lin­ge und Frem­den.“ Genau das habe Kuni­gun­de getan und „kann uns dar­in heu­te ein Vor­bild sein“.

Vie­len Frau­en im Erz­bis­tum sei die hl. Kuni­gun­de ein Vor­bild. Sie setz­ten sich für ihre Mit­men­schen ein und ermög­lich­ten ihnen ihr Leben zu ent­fal­ten. Dafür bedank­te sich der Ober­hir­te wäh­rend sei­ner Pre­digt. „Bei mei­nen Begeg­nun­gen im Erz­bis­tum erle­be ich das segens­rei­che Wir­ken von so vie­len Frau­en, die sich groß­zü­gig für ihre Mit­men­schen, in ihren Pfar­rei­en, der Erz­diö­ze­se und der Welt ein­set­zen.“ Sie sei­en in der Ver­kün­di­gung, in der Lit­ur­gie und als Ansprech­part­ne­rin­nen in den Gemein­den uner­läss­lich. Ins­be­son­de­re die enga­gier­te Hil­fe in der Flücht­lings­ar­beit hob Schick her­vor. „Die mei­sten Ehren­amt­li­chen, die in der Flücht­lings­hil­fe tätig sind, kom­men aus Kir­chen­ge­mein­den und die Mehr­zahl von ihnen sind enga­gier­te Frau­en.“ All das kön­ne nicht genug gewür­digt wer­den. „Ich dan­ke Ihnen von gan­zem Her­zen. Dabei spü­re ich auch immer wie­der Schuld­ge­füh­le, dass Ihre Tätig­kei­ten und Ihr Enga­ge­ment nicht genü­gend gewür­digt werden.“

Im Anschluss an den Got­tes­dienst fand eine Aga­pe vor dem Diö­ze­san­mu­se­um mit Gra­tu­la­ti­on der „Kuni­gun­den“ statt. Der Fest­vor­trag von Ulri­ke Bech­mann, Pro­fes­so­rin für Reli­gi­ons­wis­sen­schaft an der Karl-Fran­zens-Uni­ver­si­tät Graz, befass­te sich mit dem The­ma „Gott zwi­schen Barm­her­zig­keit und Gerechtigkeit“.

Die hei­li­ge Kuni­gun­de grün­de­te gemein­sam mit ihrem Mann Hein­rich das Bis­tum Bam­berg im Jahr 1007. Kuni­gun­de starb am 3. März 1033 und wur­de im Jahr 1200 hei­lig­ge­spro­chen. Das Erz­bis­tum Bam­berg fei­ert das Kuni­gun­den­fest immer am Sams­tag vor oder nach dem 3. März.