Bekannt­ma­chung über die Ein­tra­gungs­mög­lich­kei­ten in Unter­stüt­zungs­li­sten für die Wahl des Ober­bür­ger­mei­sters in der Stadt Forch­heim am 06. März 2016

1.) Für die Wahl­vor­schlä­ge, die zusätz­li­che Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten benö­ti­gen, kön­nen sich die Wahl­be­rech­tig­ten ab sofort bis spä­te­stens Mon­tag, dem 25. Janu­ar 2016 (41. Tag vor dem Wahl­tag), 12.00 Uhr, mit Fami­li­en­na­me, Vor­na­me und Anschrift in eine Unter­stüt­zungs­li­ste eintragen.

2.) Die Ein­tra­gungs­mög­lich­keit für Wahl­be­rech­tig­te in der Stadt Forch­heim besteht im Ein­woh­ner­mel­de­amt, Satt­ler­tor­str. 5, 91301 Forch­heim, zu den nach­fol­gend genann­ten all­ge­mei­nen Dienststunden:

Mon­tag, Diens­tag, Mitt­woch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Don­ners­tag 08.00 – 17.30 Uhr (durch­ge­hend)
Frei­tag 08.00 – 12.00 Uhr.

Zusätz­li­che Öff­nungs­zei­ten nach § 36 Abs. 4 GLKrWO:

Sams­tag, 16.01.2016 10.00 – 13.00 Uhr
Sams­tag, 23.01.2016 10.00 – 13.00 Uhr
Don­ners­tag, 21.01.2016 bis 20.00 Uhr.

Zum Ein­woh­ner­mel­de­amt ist ein bar­rie­re­frei­er Zugang von der St.-Martin-Str. mög­lich (Behin­der­ten­ein­gang gegen­über Nord­por­tal der Mar­tins­kir­che – bit­te dor­ti­ge Klin­gel benutzen).

3.) Die Unter­schrift muss eigen­hän­dig gelei­stet wer­den. Wer glaub­haft macht, wegen Krank­heit oder kör­per­li­cher Behin­de­rung nicht oder nur unter unzu­mut­ba­ren Schwie­rig­kei­ten in der Lage zu sein, den Ein­tra­gungs­raum auf­zu­su­chen, erhält auf Antrag einen Ein­tra­gungs­schein. Auf dem Ein­tra­gungs­schein ist an Eides statt zu ver­si­chern, dass die­se Vor­aus­set­zun­gen für die Ertei­lung vor­lie­gen. Die Ein­tra­gung kann in die­sem Fall dadurch bewirkt wer­den, dass die wahl­be­rech­tig­te Per­son auf dem Ein­tra­gungs­schein ihre Unter­stüt­zung eines bestimm­ten Wahl­vor­schlags erklärt und eine Hilfs­per­son beauf­tragt, die Ein­tra­gung im Ein­tra­gungs­raum für sie vor­zu­neh­men. Der Ein­tra­gungs­schein ist bei der Ein­tra­gung abzu­ge­ben. Ein­tra­gungs­schei­ne kön­nen schrift­lich oder münd­lich (nicht fern­münd­lich) im Ein­woh­ner­mel­de­amt der Stadt Forch­heim bean­tragt wer­den. Die Ein­tra­gung kann nicht brief­lich erklärt werden.

4.) Per­so­nen, die sich ein­tra­gen wol­len, müs­sen ihren Per­so­nal­aus­weis, aus­län­di­sche Unionsbürger/​Unionsbürgerinnen ihren Iden­ti­täts­aus­weis, oder ihren Rei­se­pass vorlegen.

Forch­heim, den 04. Janu­ar 2016

Dr. Till Zimmer
Gemeindewahlleiter