MdB Andre­as Schwarz: „100 Tage Min­dest­lohn bedeu­ten 100 Tage arbeits­markt­po­li­ti­scher Fortschritt“

Seit 100 Tagen gibt es mit dem flä­chen­decken­den gesetz­li­chen Min­dest­lohn eine Lohn­un­ter­gren­ze, die vie­le Beschäf­tig­te unab­hän­gig von ergän­zen­den Sozi­al­lei­stun­gen macht. Und das macht sich bemerk­bar: Die gün­sti­ge Ent­wick­lung am Arbeits­markt hält wei­ter an und der Min­dest­lohn sorgt für ein Umsatz­plus im Ein­zel­han­del. Den Min­dest­lohn befür­wor­ten laut einer Umfra­ge fast 90 Pro­zent der Bundesbürger.

„Ehr­li­che Arbeit muss sich loh­nen. Der Min­dest­lohn hilft rund 3,7 Mil­lio­nen Men­schen, von der eige­nen Arbeit auch leben zu kön­nen. Das ist sozia­le Markt­wirt­schaft. Das ist fai­re und gerech­te Arbeits­markt­po­li­tik“, erklärt der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz.

„Auch der Ein­zel­han­del und der Steu­er­zah­ler pro­fi­tie­ren vom Min­dest­lohn“, so der SPD-Poli­ti­ker. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit geht davon aus, dass die Anzahl der Auf­stocker – Per­so­nen, die trotz Erwerbs­tä­tig­keit Arbeits­lo­sen­geld II bezie­hen – zurück­ge­hen wird. Der gesetz­li­che Min­dest­lohn habe, anders als von sei­nen Kri­ti­kern erwar­tet, bis­lang kei­ne Arbeits­plät­ze geko­stet – im Gegen­teil: „Im Nied­rig­lohn­sek­tor ist die Nach­fra­ge nach Arbeits­kräf­ten noch immer sehr hoch.“

Die­se Vor­tei­le sehen auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: Laut einer reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge von infra­test dimap im Auf­trag des Deut­schen Gewerk­schafts­bun­des sind 86 Pro­zent der Deut­schen für den Min­dest­lohn in Höhe von 8,50 Euro: „Die­se Umfra­ge bestärkt unse­re Poli­tik und alle ehr­li­chen Unter­neh­mer im Land, die den Min­dest­lohn kon­se­quent umset­zen“, erklärt Andre­as Schwarz. Lei­der wer­de durch die Umfra­ge auch die Befürch­tung im Vor­feld der Min­dest­lohn-Ein­füh­rung bestä­tigt, wonach man­che Unter­neh­mer ver­su­chen könn­ten, den Min­dest­lohn zu umge­hen. Fast jeder fünf­te der Befrag­ten (18 Pro­zent) gab dem­nach an, Erfah­run­gen mit sol­chen Umge­hun­gen gemacht zu haben.

„Im Kampf gegen Schwarz­ar­beit, Dum­ping­löh­ne, und Schat­ten­wirt­schaft brau­chen wir die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht beim Min­dest­lohn. Andern­falls haben wir einen Wett­be­werbs­nach­teil für alle ehr­li­chen Arbeit­ge­ber“, erklärt Andre­as Schwarz. Die Auf­zeich­nungs­pflich­ten gel­ten nur für die neun Bran­chen, die im Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­ge­setz genannt sind. Die­ses Gesetz gibt es seit Jah­ren. Der ein­zi­ge Bereich, der neu hin­zu­ge­kom­men ist, sind die Mini­jobs – nur die gewerb­li­chen, nicht die in Privathaushalten.

Bun­des­ar­beits­mi­ni­ste­rin Andrea Nah­les führt der­zeit Gesprä­che mit den Bran­chen, die Pro­ble­me bei der Umset­zung der Min­dest­lohn­Re­ge­lun­gen haben. „Selbst­ver­ständ­lich gibt es eine Bestands­auf­nah­me der Rege­lung. Auch in mei­nem Wahl­kreis in Bam­berg und Forch­heim befin­de ich mich in Kon­takt mit zahl­rei­chen Unter­neh­men und Ver­bän­den. Natür­lich machen wir eine erste Bestands­auf­nah­me“, erklärt Andre­as Schwarz. Doch einem „Min­dest­lohn-Light“ wer­de die SPD nicht die Hand reichen.