Fahr­rad­fah­re­rin stirbt nach Verkehrsunfall

Symbolbild Polizei

BAM­BERG. Ihren schwer­sten Ver­let­zun­gen erlag am Drei­kö­nigs­tag eine 24-jäh­ri­ge Fahr­rad­fah­re­rin, nach­dem sie im Bam­ber­ger Stadt­ge­biet von einem Sat­tel­zug erfasst wor­den war.

Der 57-jäh­ri­ge Last­wa­gen­fah­rer war gegen 16.45 Uhr auf der Zoll­ner­stra­ße stadt­aus­wärts unter­wegs und bog an der Ein­mün­dung zum Ber­li­ner Ring nach rechts ab. Dabei erfass­te er die in glei­che Rich­tung fah­ren­de, 24-jäh­ri­ge Bam­ber­ge­rin mit ihrem Fahr­rad. Die jun­ge Frau stürz­te zu Boden und wur­de vom Sat­tel­zug über­rollt. Der alar­mier­te Not­arzt stell­te bei ihr schwer­ste Ver­let­zun­gen fest, denen sie kur­ze Zeit spä­ter im Kran­ken­haus erlag. Der Fah­rer des Sat­tel­zu­ges blieb unverletzt.

Auf Anord­nung der Bam­ber­ger Staats­an­walt­schaft kam ein Sach­ver­stän­di­ger an die Unfall­stel­le, der zusam­men mit den Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt den genau­en Unfall­her­gang klä­ren soll. Der Ber­li­ner Ring war wäh­rend der Unfall­auf­nah­me gesperrt.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Unge­ach­tet wei­te­rer Details, läßt die Schil­de­rung des Unfalls ver­mu­ten: Erneut ist eine Rad­le­rin der Mär vom siche­ren Rad­weg zum Opfer gefallen.

    Miß­ach­tung der für den Rad­weg gel­ten­den Vor­fahrt, ob durch zuvor par­al­lel fah­ren­de Abbie­ger oder durch War­te­pflich­ti­ge, die erst quer über dem Rad­weg anhal­ten, um die über­ge­ord­ne­te Fahr­bahn ein­zu­se­hen, ist nun ein­mal eine der Haupt­ur­sa­chen schwe­rer Fahr­rad­un­fäl­le. Des­halb wur­de die all­ge­mei­ne Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht vor mehr als 17 Jah­ren auf­ge­ho­ben, des­halb ist die Anord­nung der Benut­zungs­pflicht nur aus­nahms­wei­se und unter beson­de­ren, recht­fer­ti­gungs­be­dürf­ti­gen Umstän­den zulässig.

    Doch nach wie vor han­deln die Ver­kehrs­be­hör­den hier will­kür­lich nach Gut­dün­ken. Und nach wie vor ver­brei­tet (nicht nur) die Poli­zei das Mär­chen, auf Rad­we­gen – ob benut­zungs­pflich­tig oder nicht – wären die Rad­ler siche­rer unterwegs.

    Tat­säch­lich geht es wie bei Ein­füh­rung der Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht vor rund acht Jahr­zehn­ten erst­ran­gig dar­um, die Fahr­bahn für unge­hin­der­ten Auto­ver­kehr frei­zu­räu­men. Die bekann­ten Sicher­heits­ri­si­ken mit teils tra­gi­schen Fol­gen neh­men die Ver­ant­wort­li­chen offen­kun­dig sehen­den Auges in Kauf.

    Ver­ant­wort­lich ist auch die Kom­mu­nal­auf­sicht bis hin zum Lan­des­ver­kehrs- und ‑innen­mi­ni­ster. Der läßt sich zwar gern als “Fahr­rad­mi­ni­ster” fei­ern, dul­det aber untä­tig, wie die ört­li­chen Behör­den in gro­ßem Umfang recht­li­che Vor­ga­ben und fach­li­che Erkennt­nis­se zu Lasten der nicht moto­ri­sier­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer mit Füßen treten.