Anet­te Kram­me (SPD): Rück­schlag für wei­ter­ge­hen­den Lärm­schutz auf der A9 bei Pegnitz

Auf Bit­ten der Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Anet­te Kram­me hat­te sich Mar­tin Bur­kert, Vor­sit­zen­der des Ver­kehrs­aus­schus­ses im Bun­des­tag, nach Mög­lich­kei­ten bezüg­lich des Lärm­schut­zes und einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung an der Auto­bahn A9 bei Peg­nitz im Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um erkundigt.

In einem per­sön­li­chen Gespräch ver­lieh Mar­tin Bur­kert den For­de­run­gen der Anwoh­ner etwa aus Neu­dorf nach einer Ver­bes­se­rung des Lärm­schut­zes Nach­druck. Aller­dings konn­te man ihm im Mini­ste­ri­um wenig Hoff­nung auf eine Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on machen. „Zwar soll ab 2015 der Fahr­bahn­be­lag auf einem sechs Kilo­me­ter lan­gen Teil­stück in Rich­tung Ber­lin ab der Anschluss­stel­le Peg­nitz erneu­ert wer­den. Aller­dings wird erneut der so genann­te Splitt­mastix­asphalt mit einer dau­er­haf­ten Schall­pe­gel­min­de­rung von min­de­stens 2 dB(A) anstel­le des gewünsch­ten offen­po­ri­gen Asphalts mit einer Schall­pe­gel­min­de­rung von min­de­stens 5 dB(A) auf­ge­tra­gen“, infor­miert Mar­tin Bur­kert die Bay­reu­ther Abgeordnete.

Begrün­det wer­de dies mit den Ergeb­nis­sen einer Stra­ßen­ver­kehrs­zäh­lung aus dem Jahr 2010. Die­se ergab eine Ver­kehrs­be­la­stung von 51500 Fahr­zeu­gen in 24 Stun­den. Als Grund­la­ge für die Dimen­sio­nie­rung der Lärm­schutz­maß­nah­men dient eine Ver­kehrs­pro­gno­se von 65000 Fahr­zeu­gen in 24 Stun­den. Da die­ser Wert nicht erreicht oder gar über­schrit­ten wer­de, lie­ße sich laut Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um auch der Ein­bau eines offen­po­ri­gen Asphalts nicht rechtfertigen.

Auch im Hin­blick auf eine Ver­län­ge­rung der Geschwin­dig­keits­be­gren­zung bis hin­ab zur so genann­ten Bron­ner Sen­ke gibt es kei­ne guten Neu­ig­kei­ten. „Da der Abschnitt als nicht unfall­kri­tisch zu betrach­ten ist, ist eine Anord­nung einer Geschwin­dig­keits­be­gren­zung aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit nicht gerecht­fer­tigt“, berich­tet Mar­tin Bur­kert. Es wür­den sich dort kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten im Hin­blick auf ein gestei­ger­tes Ver­kehrs­un­fall­auf­kom­men fest­stel­len las­sen. Wei­ter­füh­ren­de Beschrän­kun­gen wür­den daher auch einer ver­wal­tungs­tech­ni­schen Über­prü­fung nicht standhalten.

„Natür­lich ist das Ergeb­nis des Gesprächs von Mar­tin Bur­kert im Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um erst ein­mal ernüch­ternd. Aller­dings hal­te ich es für drin­gend not­wen­dig, dass eine erneu­te Ver­kehrs­zäh­lung auf dem Strecken­ab­schnitt durch­ge­führt wird, um ein aktu­el­les Bild des Ver­kehrs­auf­kom­mens zu erhal­ten. In den ver­gan­ge­nen vier Jah­ren kann sich dies­be­züg­lich eini­ges ver­än­dert haben“, so Anet­te Kramme.