GAL Bam­berg zur Diä­ten­er­hö­hung: „Selbst­be­die­nungs­griff in die Stadtkasse “

Der Stadt­rat schu­stert sich selbst eine Diä­ten­er­hö­hung von ca. 37.000 Euro zu. Ein kosten­neu­tra­ler Vor­schlag fand nur die Zustim­mung der GAL

(sys) Nicht nur mit dem neu­en drit­ten Bür­ger­mei­ster­po­sten ver­sorg­te man sich auf Kosten des Stadt­säckels, auch für alle Stadt­rats­mit­glie­der (bis hin zum letz­ten Hin­ter­bänk­ler) gönn­te man sich eine saf­ti­ge Diä­ten­er­hö­hung von schät­zungs­wei­se 37.000 Euro im Jahr. Die GAL woll­te das ver­hin­dern, aber ein GAL-Antrag, der auf eine kosten­neu­tra­le, dafür aber gerech­te­re Umver­tei­lung abziel­te, wur­de jedoch von allen Frak­tio­nen abgelehnt.

Bei den Vor­ver­hand­lun­gen hat­te Peter Gack den Vor­schlag für die GAL ein­ge­bracht. Des­sen Ziel war es, die Sit­zungs­gel­der für Stadt­rä­tIn­nen zu erhö­hen. Die­se wer­den nur gezahlt, wenn auch wirk­lich Sit­zun­gen statt­fin­den, beloh­nen also den kon­kre­ten Arbeits­auf­wand flei­ßi­ger Man­dats­trä­ge­rIn­nen. Zum Aus­gleich woll­te die GAL jedoch die pau­schal an jedes ein­zel­ne Stadt­rats­mit­glied gezahl­te monat­li­che Auf­wands­ent­schä­di­gung sen­ken, denn hier­von pro­fi­tie­ren auch weni­ger umtrie­bi­ge bis gänz­lich untä­ti­ge „Volks­ver­tre­te­rIn­nen“.

37.000 Euro wären laut GAL-Vor­schlag bei den Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen ein­zu­spa­ren gewe­sen (Redu­zie­rung von der­zeit 459 Euro auf 389 Euro), um im Gegen­zug die Sit­zungs­gel­der von 20 auf 30 Euro pro Sit­zung zu erhö­hen. Bei die­ser Erhö­hung ist – je nach­dem wie vie­le Sit­zun­gen es im Jahr tat­säch­lich gibt – unge­fähr mit dem­sel­ben Betrag von 37.000 Euro zu rechnen.

Doch die Idee stieß im Work­shop zur Vor­be­rei­tung der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung des neu­en Stadt­rats, an dem Ver­tre­te­rIn­nen aller Frak­tio­nen betei­ligt waren, nur zum Teil auf Gefal­len. Gut fand man die Erhö­hung der Sit­zungs­gel­der um 10 Euro, doof fand man die im Gegen­zug vor­ge­schla­ge­ne Ver­rin­ge­rung der Auf­wands­ent­schä­di­gung. Und genau so wur­de es dann auch nach dem Wil­len aller ande­ren Frak­ti­ons­ver­tre­ter dem neu­en Stadt­rat beschluss­reif vor­ge­legt: nur Erhö­hung und damit Mehr­ko­sten in Höhe von ca. 37.000 Euro.

Der tap­fe­re Ände­rungs­an­trag der GAL bei der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung – Auf­wand­ent­schä­di­gung um 37.000 Euro redu­zie­ren – wur­de erwar­tungs­ge­mäß gegen die acht GAL-Stim­men abgelehnt.

Doch, so fragt man sich, wie kann das mög­lich sein, wo doch die Regie­rung von Ober­fran­ken als Kom­mu­nal­auf­sicht der­zeit der Stadt Bam­berg genau auf die Fin­ger schaut, wenn die­se in die Kas­se grei­fen wollen?

Nichts leich­ter als das. Die Diä­ten­re­ge­lung ist Bestand­teil der Orts­sat­zung und gilt somit nicht als so genann­te frei­wil­li­ge Lei­stung – so umgeht man ele­gant eine unwill­kom­me­ne Kri­tik oder Ein­mi­schung der Kom­mu­nal­auf­sicht bezüg­lich die­ses Selbst­be­die­nungs­deals des Stadtrats.