HWK Ober­frank­len: „Steu­er­bo­nus für Hand­werks­lei­stun­gen ist eine Erfolgsgeschichte“

Prä­si­dent Zim­mer: „Poten­ti­al für ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rung nutzen“

Die tages­ak­tu­el­le Dis­kus­si­on um den Steu­er­bo­nus für Hand­werks­lei­stun­gen stößt auch im ober­frän­ki­schen Hand­werk auf Unver­ständ­nis. „Wir unter­stüt­zen des­halb voll und ganz die Posi­ti­on des Zen­tral­ver­bands des Deut­schen Hand­werks (sie­he dazu bei­lie­gen­de Mel­dung), so HWK-Prä­si­dent Tho­mas Zim­mer: „Haupt­zweck des Hand­wer­ker­bo­nus ist es, Schwarz­ar­beit zu ver­mei­den. Hier zeigt die­ses Instru­ment gute Ergeb­nis­se. Letzt­end­lich ist die­ser Steu­er­bo­nus sogar eine ech­te Erfolgs­ge­schich­te. Von Mit­nah­me­ef­fek­ten zu spre­chen ist des­halb nicht nach­voll­zieh­bar.“ Die­se Ansicht teilt auch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Finan­zen. Es sieht des­halb aktu­ell kei­nen Handlungsbedarf.

„Der ZDH weist zurecht dar­auf hin,“ so Haupt­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Kol­ler, „dass die Stu­die von Ernst & Young nicht als Grund­la­ge für eine sach­ge­rech­te Beur­tei­lung die­nen kann. Denn Hand­wer­kerlei­stun­gen, die bis­her „schwarz“ aus­ge­führt wur­den und nun­mehr im lega­len Bereich erfol­gen, gene­rie­ren zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men, die sonst ent­fal­len wären.“

Aktu­ell geht es viel­mehr um die Wei­ter­ent­wick­lung des Steu­er­bo­nus, stellt Prä­si­dent Zim­mer beson­ders her­aus: „Neben den posi­ti­ven Effek­ten, wie Ver­mei­dung von Schwarz­ar­beit und damit ver­bun­den zusätz­li­ches Steu­er- und Bei­trags­auf­kom­men, bie­tet die­ses Instru­ment eine Chan­ce im Bereich der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung neue Impul­se ansto­ßen zu kön­nen. Genau das ist unser zen­tra­les Anliegen.“

„Auch wenn der Steu­er­bo­nus ger­ne als Sub­ven­ti­on dar­ge­stellt wird, wäre sein Weg­fall nichts ande­res als eine Steu­er­erhö­hung“, unter­streicht Tho­mas Kol­ler, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken. „Nutz­nie­ßer des „Hand­wer­ker­bo­nus“ ist in erster Linie nicht der Hand­wer­ker, son­dern der Auf­trag­ge­ber der Hand­werks­lei­stung. Also der End­kun­de und die pri­va­ten Haus­hal­te, und zwar Eigen­tü­mer und Mie­ter glei­cher­ma­ßen. Jeder pri­va­te Haus­halt kann näm­lich die­sen Steu­er­bo­nus nutzen.“

Inter­es­sant ist in die­sem Zusam­men­hang sicher­lich auch, dass Öster­reich zum 1.Juli 2014 einen Hand­wer­ker­bo­nus ein­füh­ren wird. Und dabei hat vor allem das deut­sche Vor­bild über­zeugt. Für Öster­reich wür­den, laut den Berech­nun­gen von Prof. Schnei­der von der Uni­ver­si­tät Linz, den 300 Mil­lio­nen Euro an Steu­er­aus­fäl­len 400 bis 500 Mil­lio­nen an zusätz­li­chen Steu­er­ein­nah­men gegen­über­ste­hen. Außer­dem wür­de die Schat­ten­wirt­schaft um 1,9 Mil­li­ar­den Euro reduziert.