GAL ver­klagt Bam­ber­ger OB vor Verwaltungsgericht

Antrag wur­de seit mehr als drei Jah­ren nicht behan­delt – nur Spit­ze des Eisbergs

Kein Wahl­kampf­ge­tö­se, son­dern ein sich seit lan­gem anbah­nen­des Polit-Gewit­ter ist nun auf sei­nem vor­läu­fi­gen Höhe­punkt ange­langt. Mit Blitz und Don­ner hat die Stadt­rats­frak­ti­on der Grün-Alter­na­ti­ven Liste GAL den Bam­ber­ger Ober­bür­ger­mei­ster beim Ver­wal­tungs­ge­richt in Bay­reuth ver­klagt. Schär­fer kann man gegen den Chef im Rat­haus kaum vorgehen.

„Aber lei­der sahen wir uns inzwi­schen dazu gezwun­gen“, kom­men­tiert Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Ursu­la Sowa den Schritt. „Alle guten Wor­te, Mah­nun­gen und sogar Beschwer­den bei der Regie­rung von Ober­fran­ken haben nichts genutzt.“

Dabei geht es um einen Antrag der GAL, der im Dezem­ber 2010 gestellt und seit­her nicht behan­delt wur­de, obwohl laut Geschäfts­ord­nung Anträ­ge aus dem Stadt­rat inner­halb von drei Mona­ten auf die Tages­ord­nung einer Stadt­rats­sit­zung kom­men sol­len. Ziel des Antrags ist es, die Ver­ga­be­richt­li­ni­en der Stadt nach öko-sozia­len Kri­te­ri­en zu refor­mie­ren. Das heißt, die Grü­nen wol­len unter ande­rem, dass Ein­käu­fe und Auf­trags­ver­ga­ben der Stadt und ihrer Betrie­be künf­tig sowohl bestimm­te Umwelt­stan­dards ein­hal­ten als auch z. B. aus­beu­te­ri­sche Arbeit oder Kin­der­ar­beit in Ent­wick­lungs­län­dern ausschließen.

Dass sich die­ser an sich harm­los klin­gen­de Antrag nun zu solch einem Kon­flikt aus­wei­tet, hat mit grund­sätz­li­chen Demo­kra­tie­fra­gen zu tun, wie Ralf Dischin­ger erläu­tert. Er ist Kan­di­dat der GAL auf Listen­platz 6, Jurist und hat die Kla­ge für die GAL for­mu­liert. „Es ist das zen­tra­le und urei­ge­ne Recht von Stadt­rats­mit­glie­dern, Anträ­ge zu for­mu­lie­ren und im Stadt­rat zu dis­ku­tie­ren. Wenn ein Ober­bür­ger­mei­ster die­ses wesent­li­che Demo­kra­tie­ele­ment ein­fach igno­riert, indem er Anträ­ge von Frak­tio­nen schlicht­weg nicht auf die Tages­ord­nung setzt, so ist dies eine für die demo­kra­ti­sche Kul­tur in einer Stadt äußerst gefähr­li­che Entwicklung.“

In der Kla­ge, so Dischin­ger, gehe es schlicht und ergrei­fend dar­um, dass OB Star­ke sei­ner Pflicht nach­kommt, den Antrag im Stadt­rat über­haupt zu behan­deln. Zustim­mung oder Ableh­nung stün­den den Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­ten selbst­ver­ständ­lich frei. „Es ist lächer­lich und beschä­mend für die­sen Ober­bür­ger­mei­ster, dass eine Frak­ti­on mehr als drei Jah­re nach Antrag­stel­lung hier­über Kla­ge füh­ren muss.“

Tat­säch­lich ist der strit­ti­ge Antrag laut GAL bei wei­tem nicht der ein­zi­ge, der in den letz­ten Jah­ren ver­schleppt wur­de. Allein im Jahr 2013 muss­te die GAL laut Sowa acht Mal Beschwer­de bei der Kom­mu­nal­auf­sicht, der Regie­rung von Ober­fran­ken, ein­rei­chen, weil Anträ­ge teils über Jah­re lie­gen blieben.

Beim Antrag zur „öko-sozia­len Beschaf­fung“ begrün­de­te OB Star­ke die Nicht­be­hand­lung bis­her damit, dass die Ver­ga­be­richt­li­ni­en ohne­hin gera­de in der Über­ar­bei­tung sei­en und das Ergeb­nis abge­war­tet wer­den müs­se. „Das ist nach mehr als drei Jah­ren inzwi­schen nicht mehr glaub­haft“, meint dazu Ralf Dischin­ger. „Und zudem ist es ja gera­de kein Grund, die Behand­lung wei­ter hin­aus zu schie­ben. Denn wenn auch die Stadt­rats­mehr­heit wie die GAL öko-sozia­le Kri­te­ri­en in den Ver­ga­be­richt­li­ni­en haben will, dann soll­te der Arbeits­auf­trag sofort an die Ver­wal­tung gehen und nicht erst dann, wenn die­se ihre angeb­li­che Über­ar­bei­tung schon been­det hat.“