Leser­brief: „Bam­ber­ger Stadt­wer­ke len­ken ein“

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Mehr als ein Jahr lang war nicht gelun­gen, inner­halb der Stadt Bam­berg (Stadt­wer­ke, Stadt­ver­wal­tung, Kom­mu­nal­po­li­tik, Medi­en u. a.) eine Klä­rung her­bei­zu­füh­ren: Die Maß­nah­men, wel­che die Stadt­wer­ke gegen miß­lie­big abge­stell­te Fahr­rä­der ergrif­fen hat­ten, waren rechts­wid­rig: Auf­bre­chen der Schlös­ser und Ver­brin­gung der Räder in das Fahr­rad­park­haus im ver­gan­ge­nen, Arret­tie­rung mit­tels Park­kral­le in die­sem Jahr. Sämt­li­che Adres­sa­ten hat­ten die ein­schlä­gi­gen Bestim­mun­gen und eine Aus­wahl der dies­be­züg­li­chen Recht­spre­chung erhalten.

Anfangs hat­ten die Stadt­wer­ke noch ver­sucht, sich zu recht­fer­ti­gen. Nach­dem jedoch jed­we­de ihrer Ein­las­sun­gen wider­legt wer­den konn­te, bra­chen sie den Kon­takt ein­fach ab – ein lei­der übli­ches Behör­den­ver­hal­ten. Reak­tio­nen aus Poli­tik und Ver­wal­tung blie­ben völ­lig aus. Allein die Online­me­di­en grif­fen das The­ma über­haupt auf, wenn­gleich meist sehr zurückhaltend.

Mit­te die­ses Jah­res war das Faß über­ge­lau­fen: Und nur sie­ben Wochen, nach­dem die Auf­sichts­be­hör­den (Bezirks­re­gie­rung, Innen­mi­ni­ste­ri­um) infor­miert waren, berich­tet die Freie Web­Zet: „Die Stadt­wer­ke haben ein­ge­lenkt.“ Zufall? Das Unter­neh­men wird die­sen Zusam­men­hang nicht ein­ge­ste­hen – schließ­lich möch­te nie­mand das Gesicht verlieren.

Fra­gen blei­ben offen:

War­um müs­sen Stadt Bam­berg und ihre han­deln­den Insti­tu­tio­nen so oft „von oben“ ange­hal­ten wer­den, nach Recht und Gesetz zu handeln?

War­um wird der Rad­ver­kehr in erster Linie als zu dis­zi­pli­nie­ren­der Stör­fak­tor ange­se­hen (Ver­kehrs­len­kung, Poli­zei, Stadt­wer­ke)? Trotz mise­ra­bler Infra­struk­tur knapp 23 % Ver­kehrs­an­teil bei weni­ger als 8 % Betei­li­gung am Unfall­ge­sche­hen – sol­len sich die alle etwa auch ins Auto set­zen? Im Bam­ber­ger Dau­er­stau füh­re nichts mehr.

War­um wird das Rad­haus nicht offen­siv als wich­ti­ger Bau­stein des Umwelt­ver­bunds (intel­li­gen­te Ver­knüp­fung von Fuß‑, Rad‑, Bahn- und Bus­ver­kehr) bewor­ben und kurz­fri­stig – ent­spre­chend der Nach­fra­ge – mit Abstell­mög­lich­kei­ten nied­ri­ge­ren, den­noch nut­zer­ge­rech­ten Stan­dards ergänzt? Am Geld kann es nicht lie­gen. Ist der Wil­le vor­han­den, steht offen­kun­dig immer genug zur Ver­fü­gung: Neu­bau der Kro­na­cher Stra­ße, Mehr­ko­sten der Brücken, Bam­ba­dos, Erd­ver­ka­be­lung, Are­na, … . „Ein Vor­teil ist, dass Maß­nah­men im Rad­ver­kehr meist sehr kosten­ef­fi­zi­ent sind. Den Aus­ga­ben für den Rad­ver­kehr ste­hen zudem Ein­spa­run­gen an ande­rer Stel­le, zum Bei­spiel im Gesund­heits­be­reich, bei den Umwelt­ko­sten sowie bei ande­ren Infra­struk­tur­aus­ga­ben gegen­über“ (Natio­na­ler Rad­ver­kehrs­plan 2020, Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Ver­kehr, Bau und Stadt­ent­wick­lung, Okto­ber 2012).

Wur­den die zahl­rei­chen Bekun­dun­gen zur För­de­rung umwelt‑, stadt- und sozi­al­ver­träg­li­cher Mobi­li­tät sowie zum Kli­ma­schutz nur für die (Schein-)Kulisse formuliert?

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8