Müll- und Wert­stoff­ab­fuhr im Land­kreis Bay­reuth: Sicht­be­hin­de­run­gen durch Hecken und über­ra­gen­de Bäume

Straßenlichtraumprofil, das von Bewuchs freizuhalten ist (Grafik: Landratsamt Bayreuth)

Stra­ßen­licht­raum­pro­fil, das von Bewuchs frei­zu­hal­ten ist (Gra­fik: Land­rats­amt Bayreuth)

Auf Geh­we­gen und Stra­ßen hän­gen­de Äste von Hecken und Bäu­men sind nicht nur unan­ge­nehm für Fuß­gän­ger; sie stel­len auch eine Gefahr für den Stra­ßen­ver­kehr dar, gera­de wenn die Sicht­ver­hält­nis­se ein­ge­schränkt sind oder grö­ße­re Fahr­zeu­ge den Ästen aus­wei­chen müs­sen. Das Land­rats­amt Bay­reuth weist dar­auf hin, dass das Stra­ßen­licht­raum­pro­fil (Höhe: 4,5 m) von den Eigen­tü­mern der anlie­gen­den Grund­stücke ein­ge­hal­ten wer­den muss, d.h. alle Äste, die bis auf einer Höhe von 4,5 m in die Stra­ße ragen, müs­sen besei­tigt wer­den, um auch höhe­ren Fahr­zeu­gen (z.B. LKWs) die Durch­fahrt zu ermöglichen.

Auch die mit der Müll- und Wert­stoff­ab­fuhr beauf­trag­te Ent­sor­gungs­fir­ma ist mit ent­spre­chend gro­ßen Fahr­zeu­gen unter­wegs. Soll­te die Durch­fahrt nicht ohne Behin­de­run­gen mög­lich sein, ist die Abfuhr­fir­ma nicht ver­pflich­tet, die betrof­fe­nen Stra­ßen­ab­schnit­te zu befah­ren. Somit kann die Ent­lee­rung der bereit­ge­stell­ten Müll- und Wert­stoff­be­häl­ter dort nicht erfol­gen. Um dies zu ver­mei­den, soll­te der Bewuchs regel­mä­ßig durch den Eigen­tü­mer kon­trol­liert und zurück­ge­schnit­ten werden.

Eben­so hin­der­lich und ver­kehrs­si­cher­heits­ge­fäh­rend sind zu hohe Hecken oder ande­re Gewäch­se im Kreu­zungs­be­reich, da oft­mals die Sicht auf ein­mün­den­de Stra­ßen und abbie­gen­de Fahr­zeu­ge ver­sperrt ist. Das Land­rats­amt Bay­reuth weist dar­auf hin, dass Hecken im Kreu­zungs­be­reich nur 80 cm hoch sein dür­fen. Bit­te schnei­den Sie die­se auf die zuläs­si­ge Höhe zurück.

Wei­te­re Aus­künf­te erhal­ten Sie im Land­rats­amt Bay­reuth, unter Tele­fon 0921 / 728 282.