Fal­sches Gewinn­ver­spre­chen – Warnmeldung

Symbolbild Polizei

Am gest­ri­gen Mitt­woch­vor­mit­tag (24.07.2013) erhielt eine Frau aus dem Land­kreis Neustadt/​Aisch – Bad Winds­heim einen Anruf, bei wel­chem ihr ein Gewinn in Höhe von 88.000 Euro zuge­sagt wurde.

Gegen 10:45 Uhr rief bei der Frau in Burg­bern­heim ein Mann an, der sich als „Staats­an­walt“ aus­gab. Er – wie bei einem zwei­ten Anruf spä­ter auch ein angeb­li­cher „Rechts­an­walt“ – gaben in den Tele­fo­na­ten an, dass für sie ein Gewinn in Höhe von fast 90.000 Euro bereit­lie­ge. Für des­sen Aus­zah­lung müs­se sie ledig­lich noch 4.500,– Euro an Bear­bei­tungs­ge­büh­ren via eines Direkt­be­zahl­sy­stems über­mit­teln. Im Lau­fe des gest­ri­gen Tages über­sand­te die Frau so letz­ten Endes knapp 5.000,– Euro in die Tür­kei. Eine Rück­bu­chung war auf­grund der Zah­lungs­art nicht mehr möglich.

Die Poli­zei Mit­tel­fran­ken warnt ein­dring­lich vor sol­chen fal­schen Gewinn­ver­spre­chen: Zah­len Sie nie­mals vor­ab für einen ver­meint­li­chen Gewinn! Wen­den Sie sich im Zwei­fels­fall an ihre nächst­ge­le­ge­ne Poli­zei- oder Kriminaldienststelle.