Geld­ab­ho­ler nach Schock­an­ru­fen fest­ge­nom­men – Drei Täter in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken, der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth und der Staats­an­walt­schaft Hof

KULM­BACH / HOF. Am Sams­tag kam es erneut zu meh­re­ren Betrugs­ver­su­chen durch die Masche „Schock­an­ru­fe“ im Raum Kulm­bach und Hof. Den Poli­zei­be­am­ten gelang es drei Geld­ab­ho­ler fest­zu­neh­men. Die Drei sit­zen jetzt in Untersuchungshaft.

Das Vor­ge­hen der Betrü­ger ist immer das glei­che. Durch eine geschick­te Gesprächs­füh­rung am Tele­fon täu­schen die Betrü­ger ihre vor­wie­gend älte­ren Opfer. Die­se sind der Mei­nung, mit einem Ver­wand­ten, meist Enkel oder Nef­fen, zu tele­fo­nie­ren. Unter glaub­haf­ter Schil­de­rung, dass sie sich in einer aus­weg­lo­sen finan­zi­el­len Not­la­ge befän­den, wer­den die ahnungs­lo­sen Opfer um die Aus­zah­lung eines angeb­lich drin­gend benö­tig­ten, hohen Bar­geld­be­tra­ges gebe­ten. Teil­wei­se ruft auch der ver­meint­li­che Rechts­an­walt ihres Ver­wand­ten an.

Im Janu­ar 2013 ereig­ne­ten sich in ganz Ober­fran­ken ins­ge­samt zir­ka 30 sol­cher Schock­an­ru­fe, die der Poli­zei gemel­det wur­den. Im Lau­fe des Sams­tags kam es in Hof, Kulm­bach und Bay­reuth zu meh­re­ren Schock­an­ru­fen. Bis­lang Unbe­kann­te täusch­ten oben geschil­der­te Not­si­tua­ti­on vor und ver­lang­ten Bargeld.

Die bis­he­ri­gen Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen und Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men zeig­ten Wir­kung. Die ver­meint­li­chen Opfer reagier­ten gei­stes­ge­gen­wär­tig und ver­stän­dig­ten die Poli­zei. Noch ehe es zu einer Geld­über­ga­be kam, konn­te die Kulm­ba­cher Poli­zei einen 18-jäh­ri­gen Litau­er fest­neh­men, der als Geld­ab­ho­ler unter­wegs war. Die Poli­zei­be­am­ten in Hof konn­ten eben­falls recht­zei­tig zugrei­fen. Sie nah­men zwei 19- und 29-jäh­ri­ge Män­ner aus Litau­en fest, bevor sie die Geschä­dig­ten um ihr Erspar­tes brin­gen konnten.

Beam­te der Kri­po Bay­reuth führ­ten den 18-Jäh­ri­gen auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth dem Haft­rich­ter am Amts­ge­richt Bay­reuth vor. Die­ser erließ Haft­be­fehl gegen den jun­gen Litau­er und ließ ihn in die Justiz­voll­zugs­an­stalt bringen.

Die bei­den ande­ren Fest­ge­nom­men wur­den auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Hof dem Haft­rich­ter am Amts­ge­richt Hof vor­ge­führt. Nach Erlass der Haft­be­feh­le brach­ten Beam­te der Kri­po Hof sie in die Justizvollzugsanstalt.

Die Ermitt­lun­gen hat die Kri­mi­nal­po­li­zei mit Zen­tral­auf­ga­ben über­nom­men. Die wei­te­ren sehr auf­wän­di­gen und lang­wie­ri­gen Ermitt­lun­gen müs­sen zei­gen wel­che Fäl­le den Inhaf­tier­ten vor­ge­wor­fen wer­den können.

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei rät deshalb:

  • Las­sen Sie kei­ne frem­den Per­so­nen in die Wohnung
  • Sei­en Sie also miss­trau­isch, wenn sich Per­so­nen am Tele­fon als Ver­wand­te oder Bekann­te aus­ge­ben, die Sie als sol­che nicht kennen.
  • Geben Sie kei­ne Details zu Ihren fami­liä­ren oder finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen preis.
  • Fra­gen Sie bei einem sol­chen Tele­fo­nat nach per­sön­li­chen Daten/​Erleb­nis­sen, die nur Ihr Ver­wand­ter beant­wor­ten kann.
  • Wenn Sie tele­fo­nisch um Geld für einen Ver­wand­ten gebe­ten wer­den, rufen Sie den Ver­wand­ten unter der Ihnen bekann­ten Tele­fon­num­mer zurück. Zie­hen Sie im Zwei­fels­fall Fami­li­en­mit­glie­der oder unver­züg­lich die Poli­zei hinzu.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld noch Wert­sa­chen an Ihnen unbe­kann­te Personen.
  • Wenn Ihnen etwas ver­däch­tig vor­kommt dann rufen Sie die Poli­zei unter der Not­ruf­num­mer 110!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu dem The­ma fin­den sie unter fol­gen­dem Link:

http://​www​.poli​zei​.bay​ern​.de/​o​b​e​r​f​r​a​n​k​e​n​/​n​e​w​s​/​w​a​r​n​u​n​g​e​n​/​i​n​d​e​x​.​h​t​m​l​/​1​7​1​845