Gestoh­le­nes Auto, kein Füh­rer­schein, aber Drogen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mel­dung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

A 9 / BAY­REUTH. In Unter­su­chungs­haft ende­te am Sonn­tag die Rei­se für einen Tsche­chen, den Ver­kehrs­po­li­zi­sten tags zuvor bei der Aus­fahrt Bay­reuth-Süd aus dem Ver­kehr gezo­gen hat­ten. Der benutz­te Opel war in Sach­sen gestoh­len, der Mann hat­te kei­ne Fahr­erlaub­nis und zudem noch Mari­hua­na in Blut und Auto.

Um die Mit­tags­zeit fiel den Beam­ten der Opel mit Waren­dor­fer Kenn­zei­chen in Fahrt­rich­tung Süden auf und erwies sich als kon­troll­wür­dig. Dabei stell­te sich sehr schnell her­aus, dass er am 28. Dezem­ber im Land­kreis Gör­litz in Sach­sen gestoh­len wor­den war. Im wei­te­ren Ver­lauf konn­te der 31-jäh­ri­ge Fah­rer aus Tsche­chi­en kei­ne Fahr­erlaub­nis vor­wei­sen, da er gar kei­ne besitzt. Zudem fan­den die Poli­zi­sten im Auto eine gerin­ge Men­ge Mari­hua­na und stell­ten auch beim Fah­rer dro­gen­ty­pi­sche Anzei­chen fest, was in der Sum­me schließ­lich die vor­läu­fi­ge Fest­nah­me und eine Blut­ent­nah­me im Kran­ken­haus nach sich zog.

Kri­mi­nal­be­am­te aus Bay­reuth über­nah­men die wei­te­re Sach­be­ar­bei­tung und ver­stän­dig­ten den Staats­an­walt, der Bereit­schafts­dienst hat­te. Die­ser ent­schied, dass der Beschul­dig­te, der erst kur­ze Zeit zuvor aus der Haft in ande­rer Sache ent­las­sen wor­den war, dem Rich­ter vor­zu­füh­ren sei. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft erging dann am Sonn­tag gegen den Tsche­chen Haft­be­fehl wegen Dieb­stahls und Fah­rens ohne Fahrerlaubnis.