Fort­bil­dung im Schwer­last­ver­kehr – Groß­kon­trol­le der Poli­zei auf den Autobahnen

Symbolbild Polizei

A9 / A93 / OBER­FRAN­KEN. Drei Tage infor­mier­ten sich 65 ober­frän­ki­sche Poli­zi­sten rund um das The­ma Schwer­last­kon­trol­len mit Schwer­punkt Mani­pu­la­tio­nen am digi­ta­len Kon­troll­ge­rät. Abge­run­det wur­de die Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung durch prak­ti­sche Kon­trol­len auf den Autobahnen.

Mit einem theo­re­ti­schen Teil begann die Ver­an­stal­tung am 19.06.2012 in Him­mel­kron, Lkr. Kulmbach.

Hoch­ran­gi­ge Refe­ren­ten, von Sei­ten der Staats­an­walt­schaft, dem Bun­des­amt für Güter­ver­kehr, dem Gewer­be­auf­sichts­amts, des Zolls sowie spe­zia­li­sier­te Inge­nieu­re, infor­mier­ten die Beam­ten über die kom­ple­xe Thematik.

In den zwei fol­gen­den Tagen hat­ten die Poli­zi­sten schließ­lich die Mög­lich­keit, das erwor­be­ne Wis­sen bei Groß­kon­trol­len auf der A9 , Park­platz Sophien­berg in süd­li­cher Fahrt­rich­tung und auf der A93, Park­platz Bären­holz in Rich­tung Nor­den, in die Tat umzusetzen.

Gleich­zei­tig führ­ten sie auf der A9 auch Geschwin­dig­keits­kon­trol­len durch.

Ins­ge­samt 101 Fahr­zeu­ge nah­men die Exper­ten genau­er unter die Lupe. Dabei kam es zu 48 Bean­stan­dun­gen. Elf Fahr­zeug­füh­rern unter­sag­ten die Poli­zi­sten die Wei­ter­fahrt. Eben­so brach­ten sie zahl­rei­che Ver­stö­ße im Bereich des Fahr­per­so­nal­ge­set­zes, der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung und ‑zulas­sungs­ord­nung, dem Gefahr­gut­recht, Güter­kraft­ver­kehrs­ge­setz und Straf­ge­setz­buch zur Anzeige.

Ein Last­wa­gen­fah­rer hat­te an sei­nem digi­ta­len Kon­troll­ge­rät Mani­pu­la­tio­nen vor­ge­nom­men. Der Mann durf­te erst nach Zah­lung einer Sicher­heits­lei­stung in Höhe von 2000 EUR und nach Ein­bau eines neu­en digi­ta­len Kon­troll­ge­rä­tes sei­ne Fahrt fortsetzen.

Bei der zusätz­lich durch­ge­führ­ten Geschwin­dig­keits­mes­sung auf der A9 konn­ten die Beam­ten 82 Raser aus dem Ver­kehr zie­hen, die bei erlaub­ten 60 Stun­den­ki­lo­me­tern mit einer zum Teil weit über­höh­ten Geschwin­dig­keit unter­wegs waren. 27 Auto­fah­rer müs­sen des­halb mit einem Fahr­ver­bot von min­de­stens vier Wochen rech­nen. Der Spit­zen­rei­ter fuhr in sei­nem ita­lie­ni­schem Sport­wa­gen mit 160 Stun­den­ki­lo­me­tern an den Ein­satz­kräf­ten vorbei.