Lan­des­amt Bam­berg gibt Ein­zel­hei­ten zum Vor­ab­wi­der­spruchs­ver­fah­ren bei Bing Maps Streets­ide bekannt

In den Mona­ten August und Sep­tem­ber 2011 ist in Deutsch­land ein Vor­ab­wi­der­spruch gegen die Abbil­dung von Haus­an­sich­ten im Inter­net­dienst Bing Maps Streets­ide von Micro­soft mög­lich. Der Wider­spruch kann online oder per Brief ein­ge­legt werden.

Im Juni hat die ame­ri­ka­ni­sche Fir­ma Micro­soft gegen­über dem Lan­des­amt zuge­sagt, Wider­sprü­che aus Deutsch­land, die sich gegen die Abbil­dung von Haus­an­sich­ten im Inter­net­dienst Bing Maps Streets­ide rich­ten, bereits vor der ersten Ver­öf­fent­li­chung zu berück­sich­ti­gen. Nach wei­te­ren Gesprä­chen mit dem Lan­des­amt steht jetzt das Ver­fah­ren für den Vor­ab­wi­der­spruch fest.

Vor­ab­wi­der­spruch kann aus­schließ­lich in der Zeit vom 01. August bis 30. Sep­tem­ber 2011 ein­ge­legt wer­den. Eine zeit­li­che Begren­zung ist not­wen­dig, damit Micro­soft sicher­stel­len kann, dass alle ein­ge­gan­ge­nen Wider­sprü­che tat­säch­lich vor einer Ver­öf­fent­li­chung der Bil­der bear­bei­tet wer­den. Die Frist gilt für das gesam­te Bun­des­ge­biet, unab­hän­gig davon, ob das betref­fen­de Haus in einem bereits von Micro­soft befah­re­nen Abschnitt liegt oder nicht. Wer die Frist ver­passt, kann aber nach der Ver­öf­fent­li­chung noch jeder­zeit Wider­spruch einlegen.

Zum Wider­spruch berech­tigt ist jede Pri­vat­per­son, die sich durch die Abbil­dung ihres bzw. des von ihr bewohn­ten Hau­ses im Inter­net gestört fühlt. Der Wider­spruch muss nicht begrün­det wer­den. Der Vor­ab­wi­der­spruch kann online oder per Brief ein­ge­legt wer­den. In bei­den Fäl­len ist das mit dem Lan­des­amt abge­stimm­te For­mu­lar von Micro­soft zu ver­wen­den, das ab dem 01. August auf der Inter­net­sei­te http://​www​.micro​soft​.com/​m​a​p​s​/​d​e​-​D​E​/​s​t​r​e​e​t​s​i​d​e​.​a​spx bereit­ge­stellt wird. Anzu­ge­ben sind neben der Adres­se ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen zum Haus wie Geschoss­zahl und Far­be, um eine ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung des Gebäu­des zu ermög­li­chen. Das For­mu­lar kann ent­we­der gleich online aus­ge­füllt oder in aus­ge­druck­ter Form an die fol­gen­de Adres­se geschickt werden:

Micro­soft Deutsch­land GmbH
Wider­spruch Bing Maps Streetside
Post­fach 101033
80084 München

Wer kei­nen Inter­net­zu­gang hat, kann unter der glei­chen Adres­se das For­mu­lar auf dem Post­weg von Micro­soft anfor­dern. Micro­soft hat zuge­sagt, den Ein­gang des Wider­spruchs jeweils zu bestä­ti­gen und den Wider­spruch umge­hend zu bear­bei­ten. Das betref­fen­de Gebäu­de wird auf den Wider­spruch hin unkennt­lich gemacht. Micro­soft hat dem Lan­des­amt zuge­si­chert, die Daten aus dem For­mu­lar nur für die Bear­bei­tung des Wider­spruchs zu ver­wen­den und nach der erfolg­ten Bear­bei­tung unver­züg­lich zu löschen.