Wich­tig für Schul­ab­gän­ger: Aus­bil­dungs­su­che zählt bei der Rente

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung in Bay­ern informiert

In den näch­sten Tagen been­den wie­der vie­le jun­ge Men­schen ihre Schul­lauf­bahn. Nicht alle wer­den sofort einen Aus­bil­dungs­platz fin­den. Die Regio­nal­trä­ger der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in Bay­ern emp­feh­len in die­sem Fall, die Aus­bil­dungs­su­che bei der Agen­tur für Arbeit zu melden.

Auch ohne Anspruch auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von der Agen­tur für Arbeit kann die Aus­bil­dungs­platz­su­che als soge­nann­te Anrech­nungs­zeit in der Ren­ten­ver­si­che­rung berück­sich­tigt wer­den. Dies gilt für Schul­ab­gän­ger, die zwi­schen 17 und 25 Jah­re alt sind und sich bei der Agen­tur für Arbeit min­de­stens einen Kalen­der­mo­nat aus­bil­dungs­su­chend melden.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum The­ma und eine per­sön­li­che und kosten­lo­se Bera­tung erhält man in allen Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung und am Bür­ger­te­le­fon unter 0800 1000 48088. Über www​.deut​sche​-ren​ten​ver​si​che​rung​-in​-bay​ern​.de gelangt man auf die Start­sei­te des jewei­li­gen Regio­nal­trä­gers, wo man schnell und unkom­pli­ziert die Adres­sen der Bera­tungs­stel­len findet.