Tipps & Tricks: Vor­sicht vor unse­riö­sen Elektriker-Notdiensten

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Dar­auf soll­ten Ver­brau­cher achten

Beschwer­den über unse­riö­se Not­dien­ste sind ein Dau­er­bren­ner bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Aus aktu­el­lem Anlass war­nen die Ver­brau­cher­schüt­zer vor unse­riö­sen Elek­tri­ker-Not­dien­sten. Gera­de wenn der Strom am Wochen­en­de aus­fällt, wen­den sich vie­le an Not­dien­ste. „Häu­fig kommt es vor, dass die­se über­höh­te Arbeits- und Anfahrts­ko­sten berech­nen. Dabei wird in eini­gen Fäl­len der Scha­den nicht ein­mal beho­ben“, sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Möch­ten Kun­den rekla­mie­ren, ist der Hand­wer­ker im Nach­hin­ein nicht mehr greif­bar. Die Rechts­exper­tin weist dar­auf hin, dass unse­riö­se Anbie­ter in vie­len Fäl­len kein Impres­sum auf ihrer Home­page haben und nur über eine Han­dy­num­mer erreich­bar sind. „Betrof­fe­ne haben somit kaum Mög­lich­kei­ten, ihr Geld zurück­zu­for­dern“, so Tat­ja­na Halm.

Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher soll­ten bei der Aus­wahl eines Not­dien­stes dar­auf ach­ten, dass eine Ruf­num­mer mit Orts­vor­wahl ange­ge­ben ist. „Kommt der Not­dienst aus der Gegend, kann man ver­hin­dern, dass die­ser eine lan­ge Anfahrt in Rech­nung stellt“, erläu­tert Tat­ja­na Halm. Emp­feh­lens­wert ist es außer­dem, vor­ab die Prei­se ver­schie­de­ner Anbie­ter zu ver­glei­chen. Wur­de bereits ein Hand­wer­ker beauf­tragt, soll­te die Rech­nung genau geprüft wer­den. Zuschlä­ge sind bei­spiels­wei­se nur außer­halb der übli­chen Arbeits­zei­ten zuläs­sig. Wich­tig zu wis­sen ist, dass Ver­brau­cher nicht ver­pflich­tet sind, den Rech­nungs­be­trag sofort in bar zu bezah­len. Besteht der Hand­wer­ker auf die Bar­zah­lung und übt Druck aus, soll­te die Poli­zei ver­stän­digt wer­den. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät, sich im Vor­feld einen seriö­sen Hand­wer­ker zu suchen und des­sen Kon­takt­da­ten zu notie­ren. So kön­nen Betrof­fe­ne ver­hin­dern, auf unse­riö­se Anbie­ter her­ein­zu­fal­len. Wer Fra­gen zu Not­dien­sten hat, fin­det Hil­fe bei den ört­li­chen Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern und auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de.