Leserbrief: Berufungsurteil – Keine Benutzungspflicht für sogenannte „Schutzstreifen“
Sehr geehrte Damen und Herren! Die sogenannten „Schutzstreifen“, durch Leitlinie (unterbrochene Markierung) von der Kernfahrbahn abgetrennte Bereiche, zählen rechtlich zur Fahrbahn. Dies unterscheidet sie von baulichen Radwegen sowie von Radfahr- und Seitenstreifen. Letztere werden...