Aktuelle Stunde zur Räderflut in der Bamberger Innenstadt

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Daniela Reinfelder will vom Bamberger Oberbürgermeister wissen, wo die Massen von Fahrrädern in der Bamberger Innenstadt hin sollen. Abstellmöglichkeiten für ca. 200 Fahrräder werden benötigt.

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1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Daß sich die Stadt Bamberg, gerade auch vor den letzten Kommunalwahlen, als es noch andere Mehrheitsverhältnisse gegeben hatte, sich im unverdient hohen Radverkehrsanteill an der Mobilität sonnte, jedoch nahezu nichts Zielführendes tat, um den Ruf einer Fahrradstadt durch entsprechend attraktive Rahmenbedingungen zu rechtfertigen, ist lange bekannt.

    Daß dieselbe Stadt in großem Umfang behinderndes und gefährdendes Falschparken auf Gehsteigen und Radverkehrsanlagen großzügig duldet(e), sogar unzulässigerweise Parken auf hierzu deutlich zu schmalen Gehwegen anordnet(e), wird hingegen selten thematisiert.

    Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist Parken auf Gehsteig, wenn nicht eigens angeordnet, bzw. Radweg, Radfahrstreifen und sogenanntem „Schutzstreifen“ nicht gestattet. Behördliche Vorgaben, gegen Falschparken grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen vorzugehen, sind gerichtlich als rechtswidrig eingestuft worden.

    Des weiteren darf Gehwegparken nur dann angeordnet werden, wenn ungehinderter Begegnungsverkehr auch mit Rollstuhl und/oder Kinderwagen möglich bleibt. Der anerkannte Stand der Technik (hier: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen), laut Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu beachten, sieht hierfür im bebauten Bereich einen verbleibenden Mindestregelquerschnitt von 2,50 m vor, der nur an unvermeidbaren kurzen Engstellen auf 2,20 m reduziert werden darf. Gibt also der Gehweg mehr nicht her, darf kein Gehwegparken angeordnet werden.

    Zwar ist die Notwendigkeit, ausreichend geeignete Abstellmöglchkeiten für Fahrräder bereitzustellen, nicht zu bestreiten. Die Behinderungen und Gefährdungen aus geduldetem Falschparken und unzulässig angeordnetem Gehwegparken aber wiegen wesentlich schwerer und erfordern zeitnahes Handeln, um Gehen und Radfahren angenehmer und sicherer zu gestalten.