Im Kli­ni­kum Bay­reuth sind Ab Mon­tag wie­der Besu­che möglich

Logo Klinikum Bayreuth

Zutritt in bei­den Betriebs­stät­ten nur mit Ter­min und nega­ti­vem Test

Die Inzi­denz­wer­te sind gesun­ken, die Ent­wick­lung hat sich sta­bi­li­siert. Jetzt kann die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH ihre Türen für Besu­che­rin­nen und Besu­cher wie­der öff­nen. Aller­dings in begrenz­tem Maß. 

Ab 17. Mai 2021 sind Besu­che im Kli­ni­kum und in der Kli­nik Hohe War­te täg­lich zwi­schen 11 und 17 Uhr mög­lich. Es gilt die 1–1‑1 Rege­lung: Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kön­nen pro Tag einen Besuch für eine Stun­de emp­fan­gen. Besu­che müs­sen um 17 Uhr been­det sein.

Zwei wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen müs­sen zudem erfüllt sein:

Besu­che­rin­nen und Besu­cher, die die­ses Ange­bot nicht nut­zen kön­nen oder wol­len, steht ab Mon­tag, den 17. Mai, von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 9 und 11 Uhr eine tele­fo­ni­sche Anmel­dung unter der Num­mer 0921 75–3609 zur Verfügung.

Besuchs­kon­tin­gen­te

Um auch in Zukunft die Sicher­heit der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, sowie der Besu­che­rin­nen und Besu­cher nicht unan­ge­mes­sen zu gefähr­den, gel­ten Besu­cher­kon­tin­gen­te. Im Kli­ni­kum dür­fen sich maxi­mal 60, in der Kli­nik Hohe War­te maxi­mal 30 Besu­che­rin­nen oder Besu­cher gleich­zei­tig auf­hal­ten. Auch die Kapa­zi­tä­ten für die ein­zel­nen Sta­tio­nen sind begrenzt. Es ist also mög­lich, dass Besu­che­rin­nen und Besu­cher nicht zu einem Wunsch­ter­min ein­ge­las­sen wer­den kön­nen und auf eine ande­re Stun­de oder einen ande­re Tag aus­wei­chen müssen.

Son­der­re­ge­lun­gen

Alle bis­he­ri­gen Son­der- und Aus­nah­me­re­ge­lun­gen, die sich auf die Kin­der­kli­nik, den Kreiß­saal, Inten­siv­sta­tio­nen, die Pal­lia­tiv­sta­ti­on, auf Beglei­tung Ster­ben­der oder auf Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung durch einen Oberarzt/​Chefarzt bezie­hen, blei­ben bestehen. Son­der­re­ge­lun­gen für geimpf­te Besu­che­rin­nen und Besu­cher gibt es nicht. Denn auch geimpf­te Per­so­nen kön­nen im Ein­zel­fall schwach posi­tiv sein. Und Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sind mit­un­ter beson­ders infek­ti­ons­ge­fähr­det. Das heißt kon­kret: An einem nega­ti­ven PCR- oder Anti­gen­schnell­test, der nicht älter als 48 Stun­den ist, geht kein Weg vor­bei. Der Impf­pass reicht nicht.

Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die Ter­mi­ne für eine ambu­lan­te oder sta­tio­nä­re Behand­lung haben, haben wei­ter­hin Zugang zu den Betriebs­stät­ten. Gera­de die­se Pati­en­ten soll­ten not­wen­di­ge Behand­lun­gen nicht aus Sor­ge vor einer Coro­na-Infek­ti­on auf­zu­schie­ben. Die Fol­gen einer ver­zö­ger­ten Behand­lung kön­nen weit­rei­chend sein.

War­te­zeit verkürzen

Besu­che­rin­nen und Besu­cher wol­len mög­lichst schnell und ein­fach zu Ihrem Ange­hö­ri­gen. Dazu kön­nen sie selbst einen Bei­trag lei­sten, indem sie die dafür not­wen­di­gen Daten bereits vor­ab in einen Doku­men­ta­ti­ons­bo­gen (Tria­ge-Bogen) ein­tra­gen. Dies ver­kürzt die War­te­zeit an den Haupt­ein­gän­gen, an denen sich Besu­che­rin­nen und Besu­cher wei­ter­hin melden.

Alle nöti­gen Unter­la­gen fin­den sie auf der Inter­net­sei­te https://​kli​ni​kum​-bay​reuth​.de/​a​u​f​e​n​t​h​a​l​t​/​b​e​s​u​c​h​e​r​a​u​f​k​o​m​men.

FFP2-Mas­ken-Pflicht auch an der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH

Das heißt: Wer das Kli­ni­kum oder die Kli­nik Hohe War­te betre­ten möch­te, braucht zwin­gend eine FFP-2-Mas­ke. Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH bit­tet Besu­che­rin­nen und Besu­cher ent­spre­chend vor­zu­sor­gen. Es kön­nen kei­ne Aus­nah­men gemacht werden.