Landgericht Bamberg: „Deals“ im Verfahren gegen mutmaßliche „Geldautomatensprenger“

Symbolbild Justiz

In dem Verfahren 35 KLs 2110 Js 13375/22 ist es bislang mit 13 der Angeklagten zu einer Verständigung im Sinne von § 257c StPO (sog. „Deal“) gekommen.

Gegen eine weitreichende Einlassung zu den erhobenen Vorwürfen haben sich das Gericht, die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft auf eine Ober- und Untergrenze der Strafe geeinigt, in der sich die jeweils zu verhängende Freiheitsstrafe bewegen wird.

Auf dieser Grundlage verkürzt sich die durchgeführte bzw. noch durchzuführende Beweisaufnahme erheblich. Derzeit geht die Kammer davon aus, dass ausschließlich die Vernehmung von drei Zeugen und einer Sachverständigen für DNA-Analyse erforderlich sein wird. Es besteht somit die Möglichkeit, dass bereits am kommenden Mittwoch (10.07.2024) mit den Schlussvorträgen begonnen werden wird. Zu deren Dauer und damit auch der Anzahl der Verhandlungstage, die hierfür insgesamt in Anspruch genommen werden, kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Mit einer Verkündung des Urteils ist spätestens am elften Tag nach der Hauptverhandlung zu rechnen.

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