Klimafonds des Landkreises Forchheim

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Der Landkreis Forchheim hat zur Förderung von Maßnahmen, die dem Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung dienen, bereits seit mehreren Jahren einen Klimafonds eingerichtet. Der Klimafonds ist als Ergänzung zu den Förderprogrammen von Bund und Land zu verstehen und fördert nur investive Maßnahmen im Landkreisgebiet, für die es bisher keine anderen Förderungen oder steuerlichen Vergünstigungen gibt.

Der Klimafonds besteht aus folgenden vier Säulen:

Säule A: Vor-Ort-Beratung für Bürgerinnen und Bürger Diese Bürgerberatung vor Ort soll die Lücke im Beratungsangebot zwischen der bisherigen (telefonischen) Initial- und Fördermittelberatung des Landkreises und der privatwirtschaftlichen Energieberatung durch einen Energie-EffizienzExperten schließen. Sie wird in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern durch einen lokalen neutralen Energieberater durchgeführt und zum Teil vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Der Landkreis übernimmt die verbleibenden Kosten und finanziert diese über den eingerichteten Klimafonds des Landkreises Forchheim. Das Vor-Ort-Beratungsgespräch kann beim Landratsamt Forchheim, für die Bürgerinnen und Bürger gebucht werden, Tel. 09191 86-1092. Dieses Beratungsangebot hilft insbesondere bei energetischen (Einzel-)Maßnahmen, bei denen eine telefonische Beratung nicht ausreicht, aber ein umfangreiches Gutachten durch einen Energieberater (KfW-, BAFAzertifiziert) nicht unbedingt notwendig ist.

Bei der Anmeldung für den Vor-Ort-Termin kann eine Beratung zu folgenden Themenbereichen gewählt werden:

  • Strom-/Wärmeverbrauch
  • Heizungserneuerung
  • Heizungsoptimierung
  • Solarwärme
  • Gebäudehülle

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Forchheim.

Säule B: Energetische Sanierung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie (PV-Kleinanlagen, Brauchwasserwärmepumpen) Hierbei fördert der Landkreis die Anschaffung einer Brauchwasserwärmepumpe (SG-Ready), die dann mit PV-Strom betrieben wird. Der Fördersatz für die Brauchwasserwärmepumpe beträgt 200 Euro (brutto). Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Unternehmen des Landkreises.

Säule C: Mobilität (S-Pedelecs, Lastenfahrräder) Es wird die Anschaffung von S-Pedelecs und Lastenfahrrädern, die mit ÖkoStrom (PV-Installation oder Ökostromtarif) betrieben werden, gefördert. Der Fördersatz beträgt 200 Euro (brutto) je S-Pedelec bzw. je Lastenfahrrad.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Unternehmen und kommunale Gebietskörperschaften des Landkreises.

Säule D: Leuchtturmprojekte Gefördert werden außerdem herausragende (laufende oder abgeschlossene) Projekte, die einen Mehrwert für den Klimaschutz oder die Klimaanpassung liefern und eine Vorbildfunktion für die Region haben. Dies können z. B.

Energieeinsparungsoder Energieeffizienzvorhaben, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Klimaschutzprojekte sein. Der Fördersatz beträgt maximal 500 Euro (brutto) je Projekt.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Unternehmen des Landkreises.

Weitere Informationen: www.lra-fo.de/klima „Klimafonds“