Kreiskasse Bamberg erinnert an Gebühren für Abfallentsorgung

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Erteilung eines SEPA-Mandates wird empfohlen

Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bamberg, die ihre Abfallentsorgungsgebühren nicht per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen, ist der 1. Juli 2024 ein wichtiger Termin. Die Kreiskasse Bamberg erinnert daran, dass an diesem Stichtag die für 2024 festgesetzten Gebühren fällig werden. Durch die fristgerechte Bezahlung ersparen sich die betroffenen Zahlungspflichtigen eine Mahnung und damit vermeidbare, zusätzliche Kosten.

Die genaue Höhe der Gebühr finden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im zuletzt erteilten Abfallgebührenbescheid, der in der Regel im Frühjahr 2024 zugestellt wurde; auf diesem Dokument ist zusätzlich das für die Zuordnung der Überweisungen wichtige Kassenzeichen hinterlegt. Bei Rückfragen zur Fälligkeit steht die Kreiskasse Bamberg (Tel. 0951/85186) gerne zur Verfügung.

Fragen zum Gebührenbescheid beantworten die Mitarbeiterinnen der kommunalen Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85141, 0951/85142 bzw. 0951/85143.

Weitere Informationen zum Leistungsspektrum der Abfallwirtschaft findet man im Abfallkalender oder online unter www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft . Dort und auf den Gebührenbescheiden sind auch die aktuellen Gebührensätze ersichtlich. Zudem können Gebührenschuldnerinnen und -schuldner auf der Internetpräsenz der Abfallwirtschaft auch eine „Änderungsmitteilung“ herunterladen; diesen Vordruck kann man zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates nutzen.

Der Vorteil des SEPA-Lastschriftverfahrens liegt auf der Hand: Fälligkeitstermine können nicht mehr vergessen oder übersehen werden, Gutschriften oder Nachzahlungen werden automatisch berücksichtigt. Ein Risiko besteht nicht, die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.