Illegale Bauschuttablagerung am Main nahe Ebing

Bauschuttablagerung am Main © Staatl. Abfallrecht – LRA Bamberg
Bauschuttablagerung am Main © Staatl. Abfallrecht – LRA Bamberg

Die Folgen sind Naturzerstörung und Kosten für die Allgemeinheit – Zeugenaufruf gestartet

Zuletzt wurde beobachtet, dass es im Landkreisgebiet Bamberg wieder vermehrt zu illegalen Abfallablagerungen kommt. Sehr gravierend ist dabei eine unlängst gemeldete Bauschuttablagerung: Von bis dato Unbekannten sind in der, erst vor wenigen Jahren im Zuge des ICE-Ausbaus angelegten, Mainverlegung nahe Ebing mehrere Tonnen abgelagert worden. Besondere Brisanz erzeugt die Ablagerung aus natur- und wasserschutzrechtlichem Blickwinkel, da gerade an der Ablagestelle der Main besonders naturnah ist.

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entsorgung von Abfällen in Wald und Flur einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellt und als Ordnungswidrigkeit bzw. ggf. als Straftat verfolgt wird. Sollte der Verursacher bzw. die Verursacherin durch Ermittlungen der Polizei bzw. des Landratsamtes bekannt werden, droht ein hohes Bußgeld.

Weitergabe an Polizei – Zeugenaufruf

Tapete mit auffälligem Muster. Quelle: Staatl.  Abfallrecht – Landratsamt Bamberg

Tapete mit auffälligem Muster. Quelle: Staatl. Abfallrecht – Landratsamt Bamberg

Der Vorgang im Marktgemeindegebiet Rattelsdorf wird seitens des Landratsamtes nun zur Verfolgung an die Polizeibehörden übergeben. Wer in den letzten Wochen zu diesem Fall Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird dringend gebeten, sich bei der Polizei oder beim staatlichen Abfallrecht des Landratsamtes (Tel. 0951/85-702) zu melden. Ein wichtiger Anhaltspunkt im Hinblick auf den Herkunftsort bzw. Verursachenden könnten dabei mehrere Tapetenanhaftungen mit einem äußerst auffälligen Muster sein.

Sofern sich kein Verantwortlicher ermitteln lässt, bleibt nur die Möglichkeit, die Abfälle auf Kosten der öffentlichen Hand und damit der Allgemeinheit beseitigen zu lassen. Um dies zu vermeiden, sollte sich niemand scheuen, Beobachtungen im Zusammenhang mit illegalen Müllablagerungen der Polizei bzw. dem Landratsamt mitzuteilen.

Wohin mit dem Bauschutt?

Im Hinblick auf größere Mengen oder Abbruchmaßnahmen nennt die Abfallberatung des Landkreises betroffenen Landkreisbürgerinnen und -bürgern entsprechende Entsorgungswege (0951/85-706 oder 0951/85-708 bzw.
abfallberatung@lra-ba.bayern.de).

Für Kleinmengen stehen auf den Wertstoffhöfen entsprechende Bauschuttmulden zur Verfügung. Dabei ist es möglich, pro Öffnungstag max. 250 Liter abzuliefern. Bei Rückfragen zu Anlieferbedingungen oder Kategorisierung des Bauschuttes bitte ebenfalls an die Abfallberatung wenden.