Johannes Wicht: „Telekombeamte sollen mit erheblichen Abschlägen in Altersteilzeit“

Pressemitteilung der Bamberger DPVKOM:

Die Regelungen zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte kann der Bund eigenständig treffen. Altersteilzeit ist ein Instrument, das älteren Beschäftigten die Möglichkeit gibt, in Teilzeit gleitend oder auch im sogenannte Blockmodell früher aus dem aktiven Berufsleben auszuscheiden. Auf Bundesebene regelt § 93 BBG die Voraussetzungen, unter denen Altersteilzeit beantragt werden kann.

Diese Regelungen ermöglichen den Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes einen freiwilligen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand.

Johannes Wicht

Johannes Wicht

Aktuell wurden und werden viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Telekom dahingehend beraten, das Angebot der Altersteilzeit anzunehmen.

Diese Maßnahme ist primär zum Wohl der Mitarbeiter, so der Arbeitgeber.

Johannes Wicht, Gewerkschafter der Kommunikationsgewerkschaft DPV: „Wir müssen leider feststellen, dass wieder einmal der Telekom-Arbeitgeber von dieser Maßnahme überproportional profitiert.“

Beamtinnen und Beamten, denen Altersteilzeit bewilligt worden ist, erhalten einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag zur Besoldung (Telekom-Altersteilzeitzuschlag).

Im Zuge dieser Berechnung wird nach wie vor der Soli mit 5,5% vom Monatsbrutto abgezogen und das, obwohl dieser für die in Frage stehenden Einkommen bereits seit 2023 abgeschafft wurde. Das führt zu einer niedrigeren Berechnungsbasis beim Nettogehalt und somit auch zu einem verminderten Altersteilzeitzuschlag in der Größenordnung einiger hundert Euro/Jahr.

Hört sich zunächst nicht so dramatisch an, ist aber für die Betroffenen ein spürbarer monetärer Verlust und für den Konzern ein erhebliches Einsparpotential zum Nachteil der Staatsdiener, denen das „tolle Angebot“ vorher besonders schmackhaft gemacht wurde.

Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums: „Die Telekom als Dienstherr kann das Gesetz jederzeit auf eigenen Antrag ändern. Da es nur die Belange der Postnachfolgeunternehmen Telekom regelt, obliegt es im Besonderen dieser Behörde Änderungen zu initiieren“. Dazu Johannes Wicht: „Hoffentlich handeln die Manager bald zum Wohle ihrer treuen Beamten.“