Universität Bayreuth beruft Regierungspräsident Florian Luderschmid ins Kuratorium

 Heribert Trunk, Florian Luderschmid und Prof. Dr. Stefan Leible (v.l.) im Anschluss an die Kuratoriumssitzung. Foto: Olga Gassan/UBT

Heribert Trunk, Florian Luderschmid und Prof. Dr. Stefan Leible (v.l.) im Anschluss an die Kuratoriumssitzung. Foto: Olga Gassan/UBT

Seit dem 01. Juni 2024 ist der neue Regierungspräsident von Oberfranken, Florian Luderschmid, Mitglied des Kuratoriums der Universität Bayreuth. Das Kuratorium der Universität Bayreuth besteht aus bis zu 20 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur und Politik, die die Interessen der Universität in der Öffentlichkeit vertreten. Nun wurde Florian Luderschmid, Regierungspräsident von Oberfranken, als derzeit siebzehntes Mitglied in das Gremium berufen. „Florian Luderschmid bringt langjährige Erfahrung in der bayerischen Staatsverwaltung und eine exzellente Vernetzung innerhalb und auch außerhalb Oberfrankens mit“, sagt Heribert Trunk, Vorsitzender des Kuratoriums. „Sein Mitwirken ist ein enormer Gewinn für unser Kuratorium.“ Florian Luderschmid studierte Rechtswissenschaften in Regensburg und war sowohl im Bayerischen Staatsministerium des Innern als auch in der Bayerischen Staatskanzlei als Referent tätig. Mehr als zwei Jahre lang war er Leiter des Büros und Persönlicher Referent des Staatsministers des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann. Zuletzt war er Regierungsvizepräsident der Oberpfalz, bevor er im September 2023 zum Regierungspräsidenten von Oberfranken ernannt wurde. „Über meine Berufung ins Kuratorium der Universität Bayreuth freue ich mich sehr. Weil mir die Stärkung des Wissenschaftsstandorts Oberfranken und der weitere Ausbau der schon jetzt exzellenten Forschung und Lehre am Herzen liegen, unterstütze ich mit meiner Mitarbeit im Kuratorium sehr gerne die Universität Bayreuth, eine wesentliche Säule in der Bildungslandschaft unserer Region“, so Luderschmid. Das Kuratorium der Universität Bayreuth wurde 2013 gegründet. Seine Mitglieder werden durch die Hochschulleitung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Neben der Unterstützung der Interessen der Universität in der Öffentlichkeit haben sie die Aufgabe, die Universität in ihrer Arbeit zu beraten und zu fördern.