Internetbasierte Fahrzeugzulassung in Kulmbach: Einfach online an- und abmelden

  • Internetbasierte Fahrzeugzulassung: „i-kfz“ auch in der Zulassungsstelle des Landratsamtes Kulmbach möglich
  • Fahrzeuge einfach online an-, ab- und ummelden

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist es möglich, sein Fahrzeug online an-, ab- und umzumelden, ohne den Weg zur Zulassungsstelle antreten zu müssen. Dies bedeutet nicht nur eine erhebliche Zeitersparnis, sondern auch ein Ende der Wartezeiten vor Ort.

Auch die Zulassungsstelle des Landratsamtes Kulmbach bietet diesen Service für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, für die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.

Die Vorteile von i-Kfz liegen auf der Hand: Behördengänge sind rund um die Uhr möglich, Wartezeiten entfallen, und das System ist von überall aus zugänglich. Eine bemerkenswerte Neuerung ist auch die sofortige Inbetriebsetzung, das heißt, sobald die Zulassungsbehörde die Vorgänge bearbeitet hat, kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden.

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht dabei verschiedene Zulassungsvorgänge sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für juristische Personen, darunter Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel, Tageszulassung sowie die Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Darüber hinaus werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich reduziert. Beispiel Außerbetriebsetzung: Direkt vor Ort kostet diese mit Kennzeichenreservierung 19,10 €. Über das Internet dagegen nur 5,30 €. Vorteil bei der Außerbetriebsetzung ist auch, dass es keiner Legitimierung, wie elektronischem Personalausweis oder Elster-Konto bedarf.

Aktuell wird bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes Kulmbach nur GiroPay als Zahlungsmöglichkeit angeboten. Eine Erweiterung für Kreditkarten ist aber bereits beauftragt, sodass schon bald auch die Art der Zahlung möglich sein wird.

Eine weitere Entwicklung ist die Möglichkeit für juristische Personen, Zulassungsvorgänge über die i-Kfz-Portale abzuwickeln. Seit September 2023 führt auch die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu einer Erleichterung für Unternehmen wie Autohäuser und Flottenbetreiber. Diese können nun Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl durchführen.

Wie funktioniert i-Kfz? Die i-Kfz-Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Juristische Personen mit vielen Zulassungsvorgängen registrieren sich über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

Alle wichtigen Informationen zum Thema „i-kfz“ finden Sie auch unter folgendem Link: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

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