Bamberger BuB will Kiffen bei „Bamberg Zaubert“ und Sandkerwa verbieten

Dringlichkeitsantrag angekündigt

Die Wählergruppe BuB – Bambergs unabhängige Bürger plant, einen Dringlichkeitsantrag in der kommenden Stadtratssitzung einzubringen. Ziel ist es, dass die Stadt Bamberg mittels einer Allgemeinverfügung ein Kiffverbot während aller Feste und Veranstaltungen erlässt.

Begründung:

In den nächsten Tagen und Wochen beginnt die Veranstaltungssaison in Bamberg. Alleine bei den drei großen Innenstadtevents – Bamberg Zaubert, das Bamberger Bluesfestival und die Sandkerwa – werden über 500.000 Besucher erwartet. Die BuB-Stadträte Daniela Reinfelder und Klaus Stieringer setzen sich dafür ein, dass während dieser Veranstaltungen ein Cannabis-Verbot gilt.

„Die Legalisierung von Cannabis in Bayern eröffnet neue Möglichkeiten, erfordert jedoch klare Regeln, um die öffentliche Ordnung zu wahren und die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen“, betont Stadträtin Daniela Reinfelder. „Aktuell ist der Cannabiskonsum in Fußgängerzonen lediglich zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Mit unserem Antrag auf eine Allgemeinverfügung möchten wir erreichen, dass das Verbot während der beliebten Bamberger Kerwas, Feste und Events – wie beispielsweise Bamberg Zaubert, das Bluesfestival und die Sandkerwa – bis 24 Uhr auf die angrenzenden Straßen und Wege ausgeweitet wird“, erklärt Klaus Stieringer.

Gemäß den Beschlüssen der Bundesregierung darf Cannabis überall konsumiert werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die BuB-Stadträte betonen, dass der Konsum von Cannabis bereits heute auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten (einschließlich Fußballstadien) sowie in Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich – untersagt ist.

Als Grundlage für die Allgemeinverfügung könnte nach Einschätzung von Stadtrat Klaus Stieringer die Regelung dienen, dass der Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum gegenwärtigen Zeitpunkt verboten ist. „Die beliebten Bamberger Feste werden traditionellerweise von Familien und Kindern gleichermaßen bis in die späten Abendstunden besucht. Da der Cannabiskonsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten ist, hätte die Stadt eine ausreichende Grundlage für eine Allgemeinverfügung“, so Stieringer.

„Für uns als BuB ist es wichtig, aufzuzeigen, dass die Stadt Bamberg eine Vorbildfunktion hat. Als Kommune sollten wir beim öffentlichen Konsum von Cannabis eine klare Haltung einnehmen und verantwortungsbewusst handeln. Ein Kiffverbot während Feste und Events sendet eine deutliche Botschaft an die Bürgerinnen und Besucherinnen“, ergänzt Stadträtin Daniela Reinfelder.

Die BuB fordert im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung auch abschreckende Strafen, um die Regelung in Bamberg durchzusetzen. „Wir möchten, dass die neuen mobilen Einheiten des Bamberger Ordnungsamts während der Bamberger Feste das Cannabis-Verbot vor Ort kontrollieren und empfehlen Zwangsgelder von 1.000 Euro“, so Stadträtin Daniela Reinfelder.

„Unsere BuB-Initiative folgt den aktuellen Beispielen in Pfarrkirchen, Weiden und Kempen, die bereits entsprechende Allgemeinverfügungen für ihre Feste erlassen haben“, betont Daniela Reinfelder.

Die BuB-Stadträte Daniela Reinfelder und Klaus Stieringer gehen davon aus, dass ihr Dringlichkeitsantrag im Bamberger Stadtrat eine breite und fraktionsübergreifende Mehrheit finden wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert