Polizeibericht Erlangen / Landkreis ERH vom 29.05.2024

Symbolbild Polizei

Polizeiinspektion Erlangen – Stadt

Einjähriges Mädchen bei Verkehrsunfall verletzt

Ein einjähriges Mädchen war am gestrigen Vormittag an einem Verkehrsunfall im Weidenweg beteiligt. Das Kleinkind wurde hierbei von einem Fahrzeug erfasst.

Gegen 10:00 Uhr lief das Kleinkind unvermittelt vom Eingangsbereich des Hauses auf die Fahrbahn, da in diesem Bereich kein Gehweg vorhanden ist. Dort kam es dann zum Zusammenstoß mit dem Pkw einer 44-jährigen Verkehrsteilnehmerin, die den Weidenweg in südlicher Richtung befuhr. Glücklicherweise kam es nur zu einem leichten Zusammenprall und das Mädchen trug, nach bisherigen Erkenntnissen, lediglich leichte Verletzungen davon. Dennoch wurde es mit Prellungen und Schürfwunden in die Erlanger Uniklinik verbracht. Die Fahrzeugführerin blieb unverletzt.

In wie weit es dieser überhaupt möglich war, das Kind rechtzeitig zu erkennen ist noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

Polizeiinspektion Erlangen-Land

Fenster demoliert

Baiersdorf / Industriegebiet – In der Nacht von Montag, 27.05. auf Dienstag, 28.05.24 beschädigte ein bislang Unbekannter eine Fensterscheibe eines Gewerbebetriebs in der Industriestraße. Derzeitigen Erkenntnissen nach, wurde in das Objekt nicht eingedrungen.

Der Schaden an der massiven, großflächigen Glasfront wird auf bis zu € 10.000,beziffert.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wurde eingeleitet.

Sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall, nimmt die Polizeiinspektion Erlangen-Land unter der Rufnummer 09131/98842-14 entgegen.

Polizeiinspektion Herzogenaurach

Fahrt unter Drogeneinwirkung

Am 28.05.2024, gegen 14.45 Uhr, wurde in Aurachtal ein 25jähriger BMW-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde von den kontrollierenden Beamten festgestellt, dass der Fahrer deutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel steht. Eine Blutentnahme durch einen approbierten Arzt auf der Dienststelle und die Unterbindung der Weiterfahrt waren die Folge. In diesem Zusammenhang weißen wir daraufhin, dass auch nach einer Teillegalisierung von Cannabis das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in Entsprechung der Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzt grundsätzlich nicht gestattet ist. Empfindliche Geldbußen und Fahrverbote sind regelmäßig die Folge.

Polizeiinspektion Höchstadt a.d. Aisch

– Fehlanzeige –

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