Tag der Bio­ton­ne am 26. Mai – auch im Land­kreis Bayreuth

Der 26. Mai ist in Deutsch­land der „Tag der Bio­ton­ne“ und soll auf die Bedeu­tung von gut getrenn­tem Bio­ab­fall hin­wei­sen. Denn aus Bio­ab­fäl­len kann hoch­wer­ti­ger Kom­post gewon­nen wer­den, der als Dün­ger und Boden­ver­bes­se­rer zurück in unse­re Böden gelangt.

Im Land­kreis Bay­reuth wur­de die Bio­ton­ne Anfang der 1990er Jah­re ein­ge­führt und steht seit 1994 flä­chen­deckend in allen Gemein­den zur Ver­fü­gung. Die brau­nen Ton­nen wer­den alle 2 Wochen geleert und der Inhalt auf die Kom­po­stie­rungs­an­la­ge „Am Buch­stein“ ver­bracht. Nach­dem die ange­lie­fer­ten Bio­ab­fäl­le von Fremd­stof­fen befreit wur­den, durch­läuft das Mate­ri­al in den dar­auf­fol­gen­den 12 Wochen ein hoch­tech­ni­sches Kom­po­stie­rungs­ver­fah­ren des­sen End­pro­dukt ein unkraut­frei­er Qua­li­täts­kom­post ist. Die­ser soge­nann­te „Pflan­zen­kraft-Kom­post“ trägt das Güte­zei­chen Kom­post der Bun­des­gü­te­ge­mein­schaft Kom­post e.V. (BGK) und kann bei den Kom­po­stier­an­la­gen Am Buch­stein, Bind­la­cher Berg und Peg­nitz käuf­lich erwor­ben wer­den. Bei Pri­vat­per­so­nen, Gärt­ne­rei­en und der Land­wirt­schaft erfreut sich die­ser Kom­post gro­ßer Beliebt­heit, da es sich um eine umwelt- und kli­ma­freund­li­che Alter­na­ti­ve zu Torf han­delt und die regio­na­le Kreis­lauf­wirt­schaft nach­hal­tig fördert.

Kom­post ersetzt kli­ma­schäd­li­ches Torf in Blu­men­er­de und schützt damit die Lebens­räu­me vie­ler durch Torf­ab­bau bedroh­ter Pflan­zen und Tie­re. Außer­dem redu­ziert sich der CO2-Aus­stoß, der bei der Trocken­le­gung der Torf­ge­bie­te ent­ste­hen wür­de. Damit kann ein wich­ti­ger Bei­trag zum Kli­ma­schutz gelei­stet werden.

Gera­de des­halb ist es wich­tig, dass die hei­mi­sche Bio­ton­ne kor­rekt befüllt wird. In die brau­ne Ton­ne gehö­ren nur orga­ni­sche Abfäl­le wie Obst, Salat, Gemü­se­re­ste, Kaf­fee­fil­ter und Tee­beu­tel. Auch Gar­ten­ab­fäl­le wie Pflan­zen­re­ste, Gras- und Hecken­schnitt sowie Laub dür­fen dar­in ent­sorgt werden.

Nicht hin­ein gehö­ren z.B. mine­ra­li­sches Kat­zen­streu, Win­deln oder Asche. Auch soge­nann­te kom­po­stier­ba­re oder bio­lo­gisch abbau­ba­re Bio­müll­beu­tel sind in Stadt und Land­kreis Bay­reuth nicht zuge­las­sen, weil sie sich so lang­sam zer­set­zen, dass sie in der Kom­po­stier­an­la­ge als „Stör­stof­fe“ behan­delt und auf­wen­dig aus­sor­tiert wer­den müssen.

Beson­ders gut eig­nen sich für die Samm­lung von Bio­ab­fäl­len statt­des­sen Papier­beu­tel, Zei­tungs­pa­pier oder Küchen­krepp, weil damit Feuch­tig­keit auf­ge­saugt und das Auf­tre­ten von Maden sowie schlech­ten Gerü­chen redu­ziert wird.

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