Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft bayerischer kommunaler Gleichstellungsstellen in Erlangen

Die alljährliche LAG-Sitzung der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten fand in diesem Jahr am 16. und 17. April 2024 im Landratsamt Erlangen-Höchstadt statt. 49 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus bayerischen Kommunen kamen hier zusammen, um sich über die aktuelle Entwicklung gleichstellungsrelevanter Themen zu informieren, Erfahrungen zu teilen und sich mit anderen Gleichstellungsbeauftragten abzustimmen.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben oftmals als Einzelkämpferinnen den Auftrag, auf kommunaler Ebene zur Umsetzung des in der Verfassung verankerten Grundsatzes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie wirken in den Verwaltungen nach innen und in den Kommunen nach außen mit dem Ziel, Maßnahmen und Entscheidungen auf ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer hin zu betrachten. „In der jährlichen Sitzung werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Grundsatzentscheidungen gefällt, Beschlüsse gefasst und es gibt viele Möglichkeiten des gegenseitigen Austausches“, sagt Christine Galster, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Forchheim.

Gruppenbild © Harald Sippel

Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft bayerischer kommunaler Gleichstellungsstellen. Gruppenbild © Harald Sippel

Unterstützung bot hierbei auch die Bundesstiftung Gleichstellung Berlin, deren Direktorin Lisi Maier in diesem Jahr auf der Sitzung gesprochen hat. Die Stiftung informiert, stärkt die Praxis und entwickelt neue Projekte. Weitere Themen der Sitzung waren in diesem Jahr die Umsetzung der IstanbulKonvention, Berichte aus den LAG-Arbeitsgruppen, Anträge für die im September 2024 anstehende Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft in Würzburg sowie die Rechtslage von Schwangerschaftsabbrüchen.

Der gemeinsame Austausch über die Aufgaben und Herausforderungen ist gerade angesichts aktueller Entwicklungen von zentraler Wichtigkeit, denn die Gleichstellungsarbeit erfährt auf Landesebene deutlichen Widerstand, wie die von der Bayerischen Staatsregierung mehrfach verschobene Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes, sowie das „Gender-Verbot“ in Bayern zeigen.

Die jährlichen Treffen auf der Sitzung der LAG sind für uns als Gleichstellungsbeauftragte daher ausgesprochen wichtig, weil wir hier sehr viel gegenseitige Unterstützung erhalten, sagen die Gleichstellungsbeauftragten übereinstimmend. Wir erfahren hier, dass sich unser täglicher Einsatz für eine tatsächliche Gleichstellung aller Geschlechter trotz mancher Widerstände immer wieder lohnt!

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